Durchblick bei IT-Verträgen

Worauf generell in der Vertragsgestaltung zu achten ist

Worauf generell in der Vertragsgestaltung zu achten ist

Der Leistungsbeschrieb, sprich der Beschrieb dessen, was der Kunde erhalten resp. der Lieferant leisten soll, soll verständlich und möglichst genau abgefasst sein. Dies dient beiden Parteien: Der Kunde erhält ein klares Bild der (Dienst-)Leistung, die er bezieht und bezahlt, der Dienstleister definiert eindeutig, was der Umfang seiner Leistung ist und was unter Umständen extra verrechnet werden kann.
Der Preis ist ein zentrales Merkmal jedes Vertrags und entspricht dem finanziellen Gegenstück der erhaltenen oder zu erwartenden Leistung. Wichtig ist, den Preis möglichst genau und klar zu definieren: Pauschalpreis für welche Leistungen? Preis pro Menge, pro Stück, pro geleistete Arbeitsstunde? Der Vertrag oder ein Bestandteil hiervon muss die Antwort geben können. Für Verträge, die über eine lange Zeitperiode abgeschlossen werden, ist ein Mechanismus zur Preisanpassung empfehlenswert, um beispielsweise die Teuerung auszugleichen. Schliesslich sollen die Abrechnungsperioden klar definiert sein: Eine transparente Abrechnung dient wiederum allen Parteien. Heute üblich sind gerade im IT-Umfeld Preise pro Einheit (z.B. Mailbox, Speicherplatz, Support-Fall etc.) oder dann Preis pro Aufwand (Tagesansätze etc.). Zusätzlich zu den Preisen für Leistung(seinheiten) können Pönalen vereinbart werden, falls die vereinbarten Leistungen nicht in der vereinbarten Qualität geliefert werden (z.B. weniger Speicher, lange Ausfallzeiten von Systemen etc.).
Nutzungsrechte sind auch bei Cloud- Verträgen, wenn die Nutzung von einem Dritten zur Verfügung gestellt wird (z.B. Microsoft365), zu beschreiben. Nutzungen und Nutzungsrechte sind zeitlich limitiert und können nach Vertragsbeendigung nicht mehr weitergenutzt werden. Allfällige damit verbundene Migrationen, welche normalerweise nicht im Leistungsumfang enthalten sind, können daher zu hohen Zusatzkosten führen.
√ Es empfiehlt sich deshalb, diese Nutzungsrechte hinsichtlich deren Umfang (Anzahl Nutzer/unbegrenzte Anzahl, zeitliche Limitierung, geografische Limitierung) genau zu beschreiben und, falls notwendig, zu diskutieren. Komplexe Lizenzmodelle gerade bei grösseren Lieferanten führen zu hohen Nutzungs- resp. Lizenzkosten und sind daher vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen.
Das Datenschutzrecht wird in der Europäischen Union verschärft – die Schweiz wird ihr Datenschutzgesetz in einem ähnlichen Umfang verschärfen müssen –, die entsprechenden Gesetzesentwürfe befinden sich in der Vernehmlassung und zeigen, dass erheblicher Handlungsbedarf auf die Schweizer Unternehmen zukommen wird, zumal die europäische Regelung von vielen Schweizer Unternehmen direkt implementiert und umgesetzt werden muss. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, sind die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf den Schutz der Daten oder auf die Informationspflicht zugunsten der betroffenen Personen zu beachten. In den IT-Verträgen sind deshalb die Datenschutzregelungen speziell zu beachten und für Kunden und Lieferanten zu fixieren, in welcher Art und Weise Personendaten bearbeitet, genutzt, gelöscht und archiviert werden dürfen.



Das könnte Sie auch interessieren