29.09.2009, 16:08 Uhr

Superprovisorische Verfügung gegen Switch

Die offizielle Registrierungsstelle für Internetadressen in Liechtenstein und der Schweiz, Switch, darf ihre Domain- und Hosting-Tochter Switchplus nicht mehr auf ihrer Website bevorzugen. Das hat das Zürcher Handelsgericht entschieden.
Konkret darf die Schweizer Registrierungsstelle per sofort auf der Startseite ihrer Website keine Option mehr für die Registrierung von Domain-Namen bei Switchplus als einzigem Switch-Wholesale-Partner aufführen. Auch das Switchplus-Logo darf auf der Startseite nicht mehr als einziger Grosshandelspartner angezeigt werden. Damit wurde einem Antrag einer Gruppe von Providern rund um Unternehmen wie Cyberlink, Genotec, green.ch und Hostpoint stattgegeben. Diese hatten bemängelt, dass die Stiftung ihr Tochterunternehmen auf ihrer Website bevorzugt und deren Markteintritt unzulässig quersubventioniert. Die Simsa (Swiss Interactive Media and Software Association) hatte zuvor noch vergeblich versucht am Runden Tisch eine Kompromisslösung zu erzielen. Auf diesem Weg wollte der zuständige Schweizer ICT-Verband die bestehenden Differenzen aus dem Weg räumen.
Während Switch in einer Stellungnahme die Ansicht vertritt, dass die Internetprovider den Markteintritt von Switchplus verhindern wollen, meint die Simsa, dass die betroffenen Provider durch das Scheitern der Gespräche dazu gezwungen gewesen wären, den Rechtsweg einzuschlagen. Es würde aber nicht um die Verhinderung von Switchplus gehen. Es solle lediglich der Missbrauch der Switch-Monopolstellung unterbunden werden, so Simsa.
Deshalb will Switch gemeinsam mit den diskussionsbereiten Internetprovidern in den nächsten Wochen nach befriedigenden Lösungen suchen, erklärt die Registrierungsstelle. Die Kritik am Markteintritt halte man hingegen für ungerechtfertigt. Switch werde sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren.

Hintergrundinformationen zu Switchplus

Switch hat ihre 100-Prozent-Tochter Switchplus Mitte August 2009 vorgestellt. Damit will die Registrierungsstelle eigenen Angaben zufolge ihre Zukunft sichern, da die staatlich regulierte Tätigkeit bis 2015 begrenzt ist. Viele Switch-Kunden würden sich seit Jahren wünschen, dass die Stiftung zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Domain-Namen anbietet, erklärt die Stiftung.

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Harald Schodl



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