29.06.2004, 00:00 Uhr

Registrierung von SIM-Karten

Wer seit dem 1. November 2002 eine Prepaid-SIM-Karte gekauft hat, muss sich registrieren lassen. Dies soll ein wirksameres Vorgehen gegen Drogenhandel und Terrorismus ermöglichen.
Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen, die sich auf eine vom Parlament neueingeführte Gesetzesnorm stützt. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten(FDA) müssen ab dem 1. August sicherstellen, dass die Personalien der Kundinnen und Kunden anhand eines gültigen für den Grenzübertritt in die Schweiz zulässigen Dokumentes mit Foto erfasst werden.
Gemäss geltender Regelung müssen die FDA ihre Kundinnen und Kunden mit Abonnementsverhältnissen identifizieren. Auf diese Daten können die Strafverfolgungsbehörden zugreifen. Bei den Prepaid-Kunden ist dies heute hingegen nicht der Fall. Diese Lücke wurde insbesondere im Bereich des Drogenhandels und des internationalen Terrorismus missbraucht.



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