Gesetzesrevision 15.09.2021, 10:55 Uhr

Neues Arbeitsgesetz sorgt bei ICT-Verbänden für Ärger

Die geplante Anpassung des Arbeitsgesetzes soll Führungs- und Fachkräften ein flexibleres Arbeiten ermöglichen. Für ICT-Verbände verfehlt der Vernehmlassungsentwurf das Ziel jedoch komplett. Digitalswitzerland spricht etwa von einer «inakzeptablen Scheinlösung».
(Quelle: Unsplash)
Am heutigen 15. September läuft die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung 2 des Arbeitsgesetzes ab. Die Gesetzesrevision sieht gemäss dem Bund vor, dass Führungs- oder Fachkräfte in bestimmten Dienstleistungsbetrieben nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 120’000 Franken oder einen höheren Bildungsabschluss haben und bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten weitgehend selber definieren können. Grundsätzlich soll ihnen also bezüglich der Arbeitszeitregelung mehr Flexibilität und Selbstbestimmung ermöglicht werden.
Die Revision geht auf die im Jahr 2016 eingereichte parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» des Luzerner Alt-Ständerats Konrad Graber zurück. Wie der Wirtschaftsverband Swico mitteilt, hätte damit die gewünschte und notwendige Flexibilisierung der Arbeitszeit umgesetzt werden sollen – ein Anliegen, das Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zugutekomme und vom Verband deshalb auch nachdrücklich unterstützt werde. Seit fünf Jahren ist der Vorstoss nun hängig.

ICT-Branche aus der Vorlage gestrichen

Für Kopfschütteln sorgt bei den Verbänden insbesondere die Tatsache, dass der ganze Tech-Sektor aus der Vorlage gestrichen wurde. Es sei «absolut nicht nachvollziehbar, wieso ausgerechnet die ICT-Branche als zentraler Wissensberuf und Treiber der Wirtschaft, von der Verordnungsrevision ausgeschlossen werden soll», schreibt Swico dazu.
Stattdessen soll aus Sicht des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ein flexibleres Arbeiten nur Betrieben aus den Bereichen Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Management- oder Kommunikationsberatung sowie Wirtschaftsprüfung und Treuhand ermöglicht werden. «Die Streichung der ICT-Branche ist nicht nachvollziehbar und wir wehren uns dagegen, dass diese wichtige Zukunftsbranche aussen vor gelassen wird», echauffiert sich Andreas Kaelin, Deputy Managing Director von Digitalswitzerland.



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