Entscheid 03.06.2021, 11:05 Uhr

Kantone müssen E-Steuerverfahren anbieten

Der Ständerat bereinigt das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich. So müssen Kantone ihren Steuerpflichtigen künftig sowohl schriftliche als auch digitale Steuerverfahren anbieten.
(Quelle: Markus Winkler / Unsplash)
Am Mittwoch hat der Ständerat oppositionslos entschieden, sich bei allen Differenzen zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich dem Nationalrat anzuschliessen. Kantone werden somit verpflichtet, nebst dem schriftlichen künftig auch ein digitales Verfahren anzubieten.
Der Nationalrat hatte sich von Beginn weg für ein Obligatorium ausgesprochen. Die kleine Kammer hatte bisher eine Kann-Formulierung bevorzugt. Die Kantone hätten demnach vom laufenden Jahr an elektronische Steuerzettel anbieten können, es aber nicht müssen. Sie sollten damit genügend Zeit haben für die Einführung der Neuerung. Die Pflicht gilt für die direkte Bundessteuer und für die Kantonssteuern.
Ab wann genau elektronische Verfahren für die Mehrwertsteuer und die Stempelsteuer obligatorisch sind, hat gemäss den Ratsbeschlüssen der Bundesrat zu entscheiden. Finanzminister Ueli Maurer hatte im März im Nationalrat versichert, dass die neuen Vorgaben nicht überstürzt umgesetzt würden (Computerworld berichtete).
Die nun für die Schlussabstimmung bereit gemachten Gesetzesbestimmungen haben zum Ziel, Steuerverfahren vollständig zu digitalisieren. Eine handschriftliche Unterschrift unter die Steuererklärung braucht es neu nicht mehr. Es genügt eine elektronische Bestätigung der Angaben.
Die noch bestehende Verpflichtung bei der direkten Bundessteuer, die Steuererklärung von Hand zu unterschreiben, steht einer vollständig elektronischen Einreichung der Steuererklärung entgegen.



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