16.12.2013, 08:45 Uhr

Grundversorgung soll gewinnorientiert bleiben

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «pro service public» ab. Sie fordert, dass bundesnahe Unternehmen wie Post, Swisscom und SBB nicht einen möglichst hohen Gewinn erwirtschaften, sondern der Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service bieten sollen.
Der Bundesrat lehnt eine Initiative, welche die Grundversorgung weg vom Gewinn- und hin zum Servicegedanken bringen soll, ab
Das Anliegen der Volksinitiative Pro Service public ist klar: bei Unternehmen im Besitz des Bundes (Swisscom, Post, SBB) soll künftig Service statt Profit den Vorrang haben. Ausserdem sollen Manager der bundesnahen Betriebe nicht mehr verdienen als Personen in der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hält nicht viel von diesen Vorschlägen und lehnt die Initiative ohne Gegenentwurf ab.

Höhere Steuern

Würde die Initiative angenommen, schränke dies die unternehmerische Freiheit der bundesnahen Unternehmen ein, schreibt der Bundesrat. Er argumentiert, dass die bundesnahen Unternehmen Gewinne benötigen, um Eigenkapital aufzubauen, Reserven zu generieren, Investitionen zu tätigen, Schulden abzubauen und Infrastrukturen zu unterhalten. Bei einer Annahme könnten auf die Bevölkerung höhere Steuern und Tarife zukommen, spekuliert der Bundesrat. Bei der bisher erfolgten Gewinnablieferung der Post und der Dividendenausschüttung der Swisscom in der Höhe von insgesamt mehr als 800 Millionen Franken pro Jahr an den Bund handle es sich nicht, wie von den Initianten dargelegt, um versteckte Steuern, sondern um eine Art von Verzinsung des ihnen vom Bund zur Verfügung gestellten Kapitals, heisst es in der Stellungnahme.

Beamtenstatus nicht gewünscht

Zudem dürften mit der Annahme der Initiative die Löhne und Honorare der Führungsspitzen der bundesnahen Unternehmen nicht mehr höher als jene der Bundesverwaltung ausfallen. Demnach müssten sämtliche Angestellten der bundesnahen Unternehmen, und nicht nur die Führungsspitzen, gemäss den Lohnklassen des Bundes eingestuft werden. Dies wäre schwierig umzusetzen und könnte sich teilweise negativ auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden auswirken, glaubt der Bundesrat. Er will bis Ende Mai 2014 eine Botschaft zur Initiative ausarbeiten und an das Parlament weiterleiten, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Freitag mitteilte.



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