04.06.2007, 09:13 Uhr

Eigengebrauch erlaubt DRM-Umgehung

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und die Swiss Internet User Group (SIUG) konnten ihre DRM-Forderungen beim Nationalrat durchsetzen.
Nach dem neusten Beschluss der Rechtskommission des Nationalrates dürfen wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken eigentlich nicht umgangen werden. Auf der anderen Seite sei das knacken des Kopierschutzes für den Eigengebrauch aber ausdrücklich erlaubt. Damit folgt der Nationalrat den Empfehlungen der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), die vor einigen Wochen die Forderungen des Musikverbandes International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) als überrissen bezeichnet hatte. IFPI wollte, dass das Umgehen von DRM-Kopiersperren in jedem Falle verboten wird. Das Knacken von Schutzmassnahmen wird also künftig für den privaten Gebrauch erlaubt sein, es muss aber in rechtlichen Grauzonen stattfinden. Mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes werden solche Programme nämlich illegal.
Alina Huber



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