Mobilfunk 26.02.2015, 09:53 Uhr

Asut fordert Grenzwert-Anpassungen

Nach der Veröffentlichung des Berichts des Bundesrats über «Zukunftstaugliche Mobilfunknetze» reagiert der Branchenverband Asut prompt und fordert eine Anpassung des Umweltrechts und der Anlagengrenzwerte
Nach der gestrigen Verffentlichung des Berichts Zukunftstaugliche Mobilfunknetze hat sich bereits der Branchenverband Asut zu Wort gemeldet. Laut der Interessenvertreterin der Telekom-Industrie geht aus der Auslegeordung des Bundesrates hervor, «dass mit einer massvollen Anpassung der Umweltauflagen die nötige Flexibilität für den zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetze geschaffen werden kann», wie die Asut in einer Mitteilung schreibt. Beispielsweise könne die Kapazität an einem bestehenden Mobilfunkstandort um den Faktor 12 erhöht werden, wenn der Anlagegrenzwerte auf 10 V/m pro Betreiber angehoben würde, folgert der Verband weiter. Dieser Wert liege immer noch deutlich unter den internationalen Grenzwerten und das Vorsorgeprinzip wäre weiterhin gewährleistet. Für die Asut ist daher der Fall klar: Das Umweltrecht und Grenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) gehören angepasst. Der Verband fordert daher das Parlament auf, die notwendigen Anpassungen zu veranlassen, «damit die Mobilfunknetze rechtzeitig modernisiert und ausgebaut werden können». Denn Wirtschaft und Bevölkerung sei immer stärker auf einen Zugang zum mobilen Internet angewiesen, so die Argumentation.

Laut Asut sind die entsprechenden Techniken für die Modernisierung der Mobilfunknetze vorhanden. Der Verband zitiert eine Studie des Beratungsunternehmen Ecosens, die im Auftrag der Mobilfunkbetreiber erstellt wurde. Diese kam bereits 2013 zum Schluss, dass in der Schweiz wegen der strengen Umweltauflagen lediglich an einem Drittel der bestehenden Mobilfunkstandorte ein vollständiger Ausbau auf LTE möglich ist. «In der Schweiz müssten daher in den nächsten Jahren über 6'000 zusätzliche Mobilfunkstandorte geplant und realisiert werden, was angesichts der langwierigen Bewilligungsverfahren und der geringen Akzeptanz in den Siedlungsgebieten kaum machbar ist», schreibt die Asut.



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