Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung 27.09.2018, 12:10 Uhr

Digitale Gesellschaft beschwert sich am EU-Gerichtshof über das Büpf

Eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung lehnte das Bundesgericht im März ab. Nun führt der Verein den Kampf gegen das Gesetz weiter und erhebt Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
Im März dieses Jahres liess das Schweizerische Bundesgericht eine Beschwerde des Vereins Digitale Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung abblitzen. Als Folge des Urteils können weiterhin alle Menschen in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht rund um die Uhr überwacht werden.
Als Grundlage dafür dient das Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Es verpflichtet die Telekomanbieter dazu, die Randdaten der Telekommunikation ihrer Kundschaft – also zum Beispiel Informationen darüber, wer mit wem, wie lange und von wo aus telefoniert – zu speichern und sechs Monate lang aufzubewahren. Auch die Nutzung von Online-Diensten und Websites kann aufgezeichnet werden.

Beschwerde beim EU-Gerichtshof für Menschenrechte

Wie der Verein mitteilt, will er nun weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz vorgehen. Dafür legt er Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Auslegung des Post- und Fernmeldeüberwachungsgesetz ein.
Vom Gang an den EGMR erhofft sich der Verein viel. Jüngst habe das Gericht erklärt, was gemäss dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Grundrechtscharta verstosse, sei auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht vereinbar. Der EuGH habe die «anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung» bereits zweimal abgelehnt. Auch in Deutschland sei die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig erklärt worden.

Schweiz entschied sich für Vorratsdatenspeicherung

Hierzulande habe sich der Gesetzgeber hingegen für eine «allgemeine und umfassende Vorratsdatenspeicherung» entschieden, schreibt die Digitale Gesellschaft weiter. Wird diese aber entsprechend eingeschränkt, kann sie gemäss dem Verein in der heutigen Form nicht mehr stattfinden. Optimistisch zeigt er sich, weil das Bundesgericht im März noch argumentiert hatte, dass es am EGMR noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung gebe. Das habe sich jetzt aber geändert. «Wir sind deshalb zuversichtlich, vom EGMR in Strassburg Recht zu erhalten», wird Norbert Bollow, Präsident der Digitalen Gesellschaft, in der Mitteilung zitiert.
Unter den Beschwerdeführern sind etwa der Politiker Balthasar Glättli und der Journalist Dominique Strebel. Gegen das Büpf wurden Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Allerdings war es dem Referendumskomitee nicht gelungen, die notwendige Zahl an beglaubigten Unterschriften rechtzeitig einzureichen.



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