29.06.2011, 09:26 Uhr
US-Kinder dürfen «Killerspiele» kaufen
Ein Alterslimit für den Verkauf von Spielen mit gewalttätigen Inhalten? In den USA hat das Oberste Gericht ein entsprechendes Gesetz für verfassungswidrig erklärt.
Ein Gerichtsurteil aus den USA sorgt für Aufregung: Das Oberste Gericht hat ein kalifornisches Gesetz aus dem Jahr 2005 für verfassungswidrig erklärt, das den Verkauf von Spielen mit gewalttätigen Inhalten an Minderjährige verboten hatte. Dies berichtet die Nachrichtenagentur SDA. Das Verkaufsverbot war jedoch nie in Kraft getreten, da es vor Gericht angefochten wurde. Mit dem jetzigen Entscheid setzen die USA auf ein sehr liberales Modell. Allerdings kennt auch die Schweiz keine von Gesetzes wegen verbindliche Altersbeschränkung für Videospiele, es existieren lediglich Altersempfehlungen in Form der PEGI- und USK-Einstufungen. Die meisten Händler haben sich jedoch verpflichtet, die PEGI-Altersempfehlungen freiwillig einzuhalten. Mit sieben zu zwei Stimmen wurde das Urteil in den USA von der zuständigen Instanz deutlich gefällt. Der Richter begründete den Entscheid damit, dass ein Verbot dem Prinzip der Meinungsfreiheit widersprechen würde. Ausserdem würden etwa Grimms Märchen auch nicht weniger brutale Gewalt enthalten als so manches Videospiel. Man denke an Hänsel und Gretel oder Schneewittchen. Die Verantwortung für das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen obliege schlussendlich den Eltern, die jedoch mit einem Ratingsystem (ähnlich den PEGI-Empfehlungen) bereits eine Orientierungshilfe bekommen hätten.
Harald Schodl