12.06.2015, 10:34 Uhr

Ueli Maurer wehrt sich gegen Schweizerische Mini-NSA. Wir erhalten sie dennoch.

Der Ständerat stimmt für das neue Nachrichtendienstgesetz. Zwar verzögern sich einige Entscheide, aber im Prinzip findet auch die kleine Kammer gut, dass der Geheimdienst künftig wesentlich mehr Kompetenzen erhält.
Der Ständerat stimmt (grundsätzlich) für ein neues Nachrichtendienstgesetz. Künftig darf der Schweizer Geheimdienst damit Telefone abhören, Privaträume verwanzen und Trojaner auf Computern anbringen. Paul Rechsteiner (SP/SG) wollte das neue Gesetz nicht, erhielt aber nur von Christian Levrat (SP/FR) Unterstützung. Da nützte es auch nichts, dass Rechsteiner mit seiner langen Erfahrung im Parlament argumentierte und die Fichenaffre als Mahnmal im Raum stehen liess. Der Ständerat trat mit Ausnahme der Beiden auf die neue Vorlage ein. Allerdings ist das Gesetz noch nicht durch, es befindet sich derzeit in den Detailabstimmungen. Weil sich diese, beziehungsweise die Eintrittsdebatte, lange hinzogen, wurden die weiteren Abstimmungen auf nächsten Mittwoch vertagt. Die Gegner eines hochgerüsteten Geheimdienstes haben aber bereits gestern verloren. So wurde die Kabelaufklärung in das neue Gesetz aufgenommen. Rechsteiners Vorschlag, diese abzulehnen, war mit 29 zu 3 Stimmen chancenlos. Künftig dürfen die Schlapphüte darum erfassen, welche Emails geschrieben oder Webseiten angesurft werden.

Mehr Kontrolle

Umstritten war dafür, für welche Massnahmen der Nachrichtendienst eine richterliche Erlaubnis einholen muss. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wären Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer im Inland genehmigungspflichtig. Zustimmen müssten jeweils der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister. Gemäss Entscheid des Ständerats soll auch dann ein Richter zustimmen müssen, wenn der Nachrichtendienst in Computer im Ausland eindringt. Der Rat hiess eine entsprechende Ergänzung mit 34 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Bundesrat Ueli Maurer rief den Rat vergeblich dazu auf, darauf zu verzichten. Das Eindringen in Computer im Ausland sei illegal, gab er zu bedenken. Und ein Gericht werde nie einem illegalen Akt zustimmen. Mit der Ergänzung wäre das Eindringen in Computer im Ausland also nicht möglich. Klarer regeln will der Ständerat auch, wann Erkenntnisse an andere Behörden weitergegeben werden müssen. So soll der Nachrichtendienst Erkenntnisse unaufgefordert den Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn diese zur Verhinderung schwerer Straftaten dienen. Das war es dann aber auch mit Kompromissen im Vergleich mit dem Nationalrat, der das Gesetz in der Frühlingssession annahm. Die Stnderatskommission htte im Gesetz verankern wollen, dass auch für Aufnahmen mit Drohnen eine richterliche Erlaubnis nötig ist, wenn es um Bild- oder Tonaufnahmen geht, welche die geschützte Privatsphäre betreffen. Der Rat lehnte dies jedoch mit 21 zu 15 Stimmen ab - obwohl Maurer feststellte, die Ergänzung könnte der Beruhigung dienen. Einen Vergleich mit der NSA stösst Ueli Maurer übrigens kategorisch von sich. Doch ganz anders operiert der Schweizerische Geheimdienst mit dem neuen Gesetz eben auch nicht mehr.



Das könnte Sie auch interessieren