23.04.2004, 00:00 Uhr

Gemeinsame IT-Statistiken in der EU

Die EU hat im schriftlichen Verfahren gegen die Stimme der deutschen Delegation die Verordnung über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft angenommen.
Mit dem vorgeschlagenen Rechtsakt erhalten die nationalen statistischen mter einen rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung der Statistiken, die für die im jährlichen Frühjahrsbericht an den Europäischen Rat zugrunde gelegten Strukturindikatoren und den eEurope-Benchmarking-Prozess benötigt werden, wobei dieser Rahmen ausreichend flexibel ist, um auch neuem Bedarf gerecht zu werden. Bei dem Rechtsakt handelt es sich um eine Rahmenverordnung, die nur vorgibt, welche Statistiken zu liefern sind, und es den Mitgliedstaaten überlässt, wie sie diese Statistiken erstellen. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde begrenzt, um keine dauerhafte Belastung für die amtliche Statistik zu schaffen.



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