Bundesrat legt Gesetz vor 14.12.2020, 07:43 Uhr

Beteiligung an E-Government-Firma geplant

Der Bundesrat will die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes fördern. Er hat deshalb einen Entwurf für ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Mit diesem könnte sich der Bund auch an der E-Government-Organisation «eOperations Schweiz» beteiligen.
Der Bundesrat hat ein Gesetz für Beteiligung an der E-Government-Firma «eOperations Schweiz» vorgelegt
(Quelle: pd)
Die Organisation «eOperations Schweiz» war 2018 von der Schweizerischen Informatikkonferenz gegründet worden, mit Zustimmung von Bund und Kantonen. Sie will den gemeinsamen Aufbau und Betrieb von IT-Lösungen für digitalisierte Behördenleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen. 
eOperations Schweiz ist eine Aktiengesellschaft. Ihre Geschäftstätigkeit ist kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert. Anfang November waren 26 Kantone, 44 Städte und Gemeinden sowie 14 Organisationen im Besitz von Gemeinwesen beteiligt.

Gesetz erforderlich

Damit der Bund bei dieser und anderen E-Government-Organisationen einsteigen kann, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Die Vernehmlassung zum geplanten Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) dauert bis am 25. März 2021. 
Die geplanten Bestimmungen bildeten eine wesentliche Grundlage, damit der Bund und die Kantone die Herausforderungen im Bereich Digitale Verwaltung gemeinsam angehen könnten, teilte der Bundesrat mit. 
Neben dem möglichen Einstieg beim Unternehmen eOperations Schweiz bietet das neue Gesetz eine Grundlage für den Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Bund und anderen öffentlichen Gemeinwesen, anderen Staaten und auch internationalen Organisationen. Auch Finanzhilfen für Projekte im Bereich des E-Government wären künftig möglich. Ferner enthält die Vorlage Bestimmungen zur lizenzgebührenfreien Weitergabe von Software, zur Veröffentlichung von Daten sowie zur Verbindlicherklärung von Standards durch den Bund. 
Nicht Gegenstand der Vorlage sind laut Mitteilung Ergebnisse aus dem aus Projekt für eine «Digitale Verwaltung». Dieses will etappenweise eine Zielorganisation aufbauen und macht möglicherweise eine Anpassung der Verfassung nötig.



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