«Behördengänge» bequem übers Internet erledigen

Umbürgerung

Jede Person mit Schweizer Pass hat darin auch einen «Heimatort» stehen. Ihn übernehmen Kinder in der Regel automatisch von jenem Elternteil, dessen Nachnamen sie erhalten. Damit vererbt sich ein Heimatort von einer Generation zur nächsten, während die Familie vielleicht längst in einen anderen Landesteil gezogen ist und keinerlei Bezug zum Papier-Heimatort mehr hat. Wer ein Schweizer Bürgerrecht hat, kann sich «umbürgern» lassen. Die Ein- und Umbürgerungen sind immer Sache der Gemeinde. Wer sich in seiner Wohngemeinde einbürgern will, findet diese Informationen meistens auf deren Webseite unter Stichwörtern wie Ortsbürgerrecht oder Stadtbürgerrecht. Zum Beispiel die Stadt Zürich verlinkt übersichtlich die erforderlichen Dokumente, Bild 4. Diese zu beschaffen, erfordert zwar etwas Papier- bzw. Onlineformularkrieg mit meistens gebührenpflichtigen Dokumenten. Dank der übersichtlichen Auflistung mit den direkten Links klappt es in der Regel aber problemlos. Die mit einem Berner Heimatort geborene Autorin ist jedenfalls seit ein paar Jahren auch auf dem Papier eine Stadtzürcherin. Kostenpunkt: alles in allem etwa 350 Franken, Bild 4.
Bild 4: Schweizerinnen und Schweizer können ihren Papier-Heimatort durch jenen des Wohnorts ersetzen. Fast alles lässt sich online aufgleisen
Quelle: NMGZ



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