E-Government in der Praxis 14.02.2022, 06:01 Uhr

«Behördengänge» bequem übers Internet erledigen

Bund, Kantone und Gemeinden bieten inzwischen viele Dienstleistungen auch mit einem Onlinezugang an. Damit reicht für «Behördengänge» oft schon der Griff zur Maus – bequem vom PC zu Hause aus.
Symbolbild
(Quelle: NMGZ)
Persönliche Behördengänge sind vielen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Graus. Erstens kollidieren die Schalteröffnungszeiten meistens mit dem eigenen Tagesablauf, zweitens wohnen nicht alle direkt neben dem zuständigen Einwohneramt. Und hat man – drittens – den Weg unter die Hufe genommen, steht man möglicherweise eine Dreiviertelstunde in einer Schlange. Dabei lassen sich viele Dinge heute entweder vollständig online erledigen oder zumindest bequem online aufgleisen. Lesen Sie hier einige Beispiele. Sie finden alle auch über das offizielle Schweizer Portal ch.ch.

An- und abmelden

Schon das Verpacken der Habseligkeiten und das Auseinanderschrauben der Möbel ist eine Plackerei – und von den Strapazen des Wohnungsumzugs mit Putzorgie wollen wir gar nicht reden. Wenigstens fürs Abmelden auf der alten Wohngemeinde und Anmelden auf der neuen brauchen Sie Ihre Bananenschachtel-Türme nicht zu verlassen, sofern ein funktionierender Internetzugang noch oder schon vorhanden ist.
Bild 1: Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde geht auch ohne Besuch beim Personenmeldeamt
Quelle: NMGZ
Ein grosser Teil der Gemeinden der Deutschschweiz unterstützt den digitalen «eUmzugCH». Besuchen Sie die Webseite unter eumzug.swiss. Kramen Sie aus Ihren Umzugskisten die notwendigen Unterlagen hervor oder bestellen Sie diese online (Ausweis, AHV-Nummer, Mietvertrag etc.). Was Sie brauchen, ist genau aufgelistet und verlinkt. Ist alles bereit, lässt sich das Ummelden auf elektronischem Weg abwickeln, Bild 1.

Steuer- und Betreibungsamt

Steueramt

Für Infos zu Steuern ist die Webseite Ihrer Wohn­gemeinde eine gute Anlaufstelle. Sie finden dort Merkblätter, Berechnungsgrund­lagen, Infos zum Steuerfuss, Kontaktadressen, Links und vieles mehr. Die zugehörige elektronische Infrastruktur stammt jedoch eher vom Kanton. Dieser bietet eine kostenlose Desktop-Variante der Steuererklärungs-Software oder sogar eine reine Onlinesteuererklärung wie etwa im Kanton Zürich oder Bern, Bild 2.
Bild 2: Die Demoversion der Onlinesteuererklärung des Kantons Bern
Quelle: NMGZ
Die Autorin weiss aus eigener Erfahrung: Egal ob mit der Offline- oder Online­variante – beide beschleunigen den Vorgang des Aus­füllens der Formulare erheblich, schon allein wegen der automatischen Berechnungen und der bequemen Übernahme der Daten vom letzten Jahr.

Betreibungsamt

Eine Bewerbung für eine neue Wohnung geht fast nie ohne ihn: den Auszug aus Ihrem Betreibungsregister. Früher war stets ein persönlicher Gang ins Amt vonnöten, heute geht das vielerorts auch online. Die Gebühren verschwinden dadurch allerdings nicht und unterscheiden sich zudem je nach Gemeinde oder Kanton.
Bild 3: Zum Beispiel in Baden Wohnhafte können sich ihren Betreibungsregisterauszug über diese Webseite bestellen
Quelle: NMGZ
Damit nicht jede und jeder einen Auszug über beliebige andere Per­sonen bestellen kann, sind zum Teil Kopien von Ausweisen oder anderen Unterlagen nötig. Falls Sie den Link auf der Webseite Ihrer Wohngemeinde nicht gleich finden: Suchen Sie auf ch.ch nach Betreibungsregister und klicken Sie bei Am Schalter bestellen auf Jetzt Informationen anzeigen. Nach Angabe des Wohnorts sind Sie am richtigen Ort, Bild 3.

Umbürgerung

Jede Person mit Schweizer Pass hat darin auch einen «Heimatort» stehen. Ihn übernehmen Kinder in der Regel automatisch von jenem Elternteil, dessen Nachnamen sie erhalten. Damit vererbt sich ein Heimatort von einer Generation zur nächsten, während die Familie vielleicht längst in einen anderen Landesteil gezogen ist und keinerlei Bezug zum Papier-Heimatort mehr hat. Wer ein Schweizer Bürgerrecht hat, kann sich «umbürgern» lassen. Die Ein- und Umbürgerungen sind immer Sache der Gemeinde. Wer sich in seiner Wohngemeinde einbürgern will, findet diese Informationen meistens auf deren Webseite unter Stichwörtern wie Ortsbürgerrecht oder Stadtbürgerrecht. Zum Beispiel die Stadt Zürich verlinkt übersichtlich die erforderlichen Dokumente, Bild 4. Diese zu beschaffen, erfordert zwar etwas Papier- bzw. Onlineformularkrieg mit meistens gebührenpflichtigen Dokumenten. Dank der übersichtlichen Auflistung mit den direkten Links klappt es in der Regel aber problemlos. Die mit einem Berner Heimatort geborene Autorin ist jedenfalls seit ein paar Jahren auch auf dem Papier eine Stadtzürcherin. Kostenpunkt: alles in allem etwa 350 Franken, Bild 4.
Bild 4: Schweizerinnen und Schweizer können ihren Papier-Heimatort durch jenen des Wohnorts ersetzen. Fast alles lässt sich online aufgleisen
Quelle: NMGZ

Strafregisterauszug, Pass oder Identitätskarte sowie Strassenverkehrsamt

Strafregisterauszug

Für bestimmte Arbeitsstellen oder für die oben erwähnte Ein- bzw. Umbürgerung benötigen Sie einen Auszug aus dem Strafregister. Auch den können Sie online bestellen. Die Adresse strafregister.admin.ch führt Sie zum Bestellformular, Bild 5.
Bild 5: Auch das geht problemlos übers Internet – die Webseite zum Bestellen des oft verlangten Strafregisterauszugs
Quelle: NMGZ

Pass oder Identitätskarte

Ist die Identitätskarte (ID) oder der Pass abgelaufen, muss ein neuer Ausweis her. Und dieser ist Sache des Bundes. Die Webadresse hierfür lautet ch-edoc-passantrag.admin.ch. Sie gelangen aber auch über den Suchbegriff Pass via ch.ch zu den entsprechenden Informationen und zum Onlinebestellformular. Das Bestellen ist bereits die halbe Miete! Doch ganz ohne persönliches Erscheinen geht dieser Vorgang nicht: Fürs Ausstellen des Reisepasses oder der ID wird ein persönliches Erscheinen in einer kantonalen Passstelle er­forderlich, damit Ihre biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, für Pässe auch Finger­abdrücke) erfasst werden können.

Strassenverkehrsamt

Fürs Einlösen eines neuen Fahrzeugs müssen Sie nicht persönlich beim Strassenverkehrsamt (StVA) antraben. Das StVA Ihres Kantons bietet online alle Informationen und Formulare. Sie erfahren, welche Unterlagen Sie brauchen, wo Sie diese erhalten und wohin Sie diese von Ihnen unterschrieben schicken müssen. Sollten Sie den Weg zur Webseite Ihres StVA nicht kennen, finden Sie unter ch.ch mit dem Suchbegriff Fahrzeug einlösen den Absatz «Fahrzeug immatrikulieren». Mit Jetzt Informationen anzeigen und der Eingabe Ihres Wohnorts gelangen Sie zum gesuchten Link.
Bild 6: die Auto- und Töffnummern-Auktion des StVA Zürich
Quelle: NMGZ
Einer der witzigeren Onlinedienste einiger kantonaler Strassenverkehrsämter ist eine Wunschkontrollschild-Auktion, wie sie etwa das StVA Zürich bietet, Bild 6. Unter auktion.stva.zh.ch werden interessante, weil teils kurze ZH-Auto- oder Töffnummern versteigert. Registrierte Nutzerinnen und Nutzer können mitbieten und erhalten bei Höchstgebot den Zuschlag zum Stichtag. Werden Sie über die Webseite Ihres eigenen kantonalen StVA nicht fündig? Auch diese Info ist via ch.ch-Webseite im Absatz «Wunschkontrollschilder» zu entdecken.
Sogar die Autobahnvignette, die Sie hierzulande an jeder Post- oder Tankstelle erwerben können, lässt sich alternativ ebenfalls online bestellen. Dies aber nicht über eine amtliche Webseite, sondern über den Reiseveranstalter mit Namen switzerlandtravelcentre.com.

E-Gov für Firmen, QuickZoll-App und Onlinefundbüro

E-Gov für Firmen

Wer ein Unternehmen hat oder eines gründen möchte, sollte sich die Website easygov.swiss anschauen. Sie finden hier vereinfachte Zugänge zu allen behördlichen Institutionen, mit denen Ihr Unternehmen in Kontakt kommen oder von denen Ihr Unternehmen Dienstleistungen beziehen könnte. Das deckt beispielsweise Themen ab wie Unternehmenssteuern, Sozialversicherungen, Handelsregistereintrag, Mehrwertsteuer, Schutz des geistigen Eigentums und vieles mehr, Bild 7.
Bild 7: Die Unternehmensplattform EasyGov mit Infos und Zugängen zu unternehmensrelevanten Behörden
Quelle: NMGZ

QuickZoll-App

Beim Besuch im Ausland ist die Versuchung gross, einige der dort verfügbaren Schnäppchen oder Spezialitäten mit nach Hause in die Schweiz zu nehmen. Das Verzollen der Güter kann auch über die App Quickzoll erfolgen. Die Links zur Android- und iOS-Version der App finden Sie unter quickzoll.admin.ch.

Onlinefundbüro

Sind Sie versehentlich ohne Ihren Koffer in den Zug gestiegen oder ist Ihr Schlüsselbund aus der Jacke gerutscht? Auf dem Webportal easyfind.ch betreibt ein österreichisch-schweizerisches Informatikunternehmen zusammen mit den offiziellen Fundbüros zahlreicher Gemeinden und Verkehrsbetriebe (inklusive SBB und VBZ) ein Portal, das verlorene Gegenstände ihren Besitzern wieder zugänglich machen will. Etwas Kommerz ist in diesem E-Gov-Projekt allerdings auch auszumachen: Es lassen sich Easyfind-Codes oder -Anhänger erwerben, die Sie an den wichtigsten Gegenständen anbringen können. Damit kann ein Finder den Gegenstand leichter melden, worauf Sie automatisch eine Info über dessen Wiederauftauchen erhalten.



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