13.01.2006, 15:51 Uhr

Yahoo kassiert Niederlage in Nazi-Prozess

Yahoo hat in der Gesetzesschlacht mit den französischen Behörden eine erneute Niederlage eingefahren. Laut Gerichtsentscheid muss die Portalbetreiberin dafür sorgen, dass französische Staatsbürger nicht an Auktionen für Andenken aus der Nazizeit teilnehmen können.
Bereits im Jahr 2000 hatte ein französisches Gericht dementsprechend entschieden und Yahoo im Falle der Nichteinhaltung dieser Auflagen zu einer Busse verpflichtet. Die Klage gegen die US-amerikanische Portalbetreiberin war damals von der Vereinigung jüdischer Stundenten Frankreichs (UEJF) und der Liga gegen Rassismus und Anti-Semitismus (LICRA) eingebracht worden. Obwohl Yahoo zunächst entsprechende Inhalte von seinen Seiten verbannte, versuchte das Unternehmen später eine Neubewertung mit Bezug auf das Recht der freien Meinungsäusserung durchzusetzen. Nun hat bereits zum zweiten Mal auch ein US-Gericht die Forderung von Yahoo verworfen und dies in einem 99 Seiten Statken Papier begründet. Unter anderem begrümdeten die insgesamt 11 Richter den Entscheid mit der Tatsache, das US-Gerichte sich nicht in das französische Rechtssystem einmischen könnten.
David Witassek



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