27.11.2006, 08:52 Uhr
Verletzt Cablecom ihre Konzession?
Nachdem die grösste Schweizer Kabelnetzbetreiberin Cablecom erst vor kurzem auf Druck des Preisüberwachers Rudolf Strahm ihre Preise senken musste, kämpft sie nun mit zwei Verfahren wegen Konzessionsverletzung.
Anwender, die über Cablecom digitales Fernsehen empfangen wollen, müssen bei der Kabelnetzbetreiberin eine Set-Top-Box beziehen. Nur so können sie die verschlüsselten Signale überhaupt empfangen. In der am 26. Juni 2002 vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) erteilten Konzession ist aber festgehalten, dass der Vertrag über das Abonnementsfernseh-Angebot nicht vom Kauf oder der Miete einer Set-Top-Box abhängig gemacht werden darf. So will das Bakom ein Technikmonopol verhindern. Da Cablecom sich nicht an diese Vorschrift hält, hat das Bakom bereits im April 2005 ein Verfahren wegen Konzessionsverletzung eingeleitet. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte schon anfangs 2003 darauf aufmerksam gemacht. Ihre Aufgabe ist es nun, zu überprüfen, ob Cablecom in der Schweiz über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und diese auch missbraucht. Die Kabelnetzbetreiberin hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäussert.
Alina Huber