25.09.2017, 06:54 Uhr
Swisscom droht Millionen-Busse
Wegen der Möglichkeit der Geldwäsche über sogenannte Mehrwertdienste ist Swisscom eine 4,3 Millionen Franken schwere Busse aufgebrummt worden. Doch die Telco wehrt sich gegen den Vorwurf.
Die Selbstregulierungsorganisation für Dienstleister im Finanzbereich PolyReg hat die Swisscom im letzten Frühling mit 4,3 Millionen gebüsst, weil der Telecom-Konzern Geldwäscherei-Regeln missachtet haben soll. Doch Swisscom will sich korrekt verhalten haben - und bestreitet, dass PolyReg überhaupt zuständig ist.
Um diese strittige Frage zu klären, war Swisscom vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Aber die dortigen Richter befanden in einem Urteil vom 5. September, sie seien im vorliegenden Fall nicht zuständig. Deshalb ist das Gericht inhaltlich auf die Beschwerde der Swisscom nicht eingetreten. Dabei stellt sich die Frage, was eigentlich der Telefonanbieter mit Geldwäscherei zu tun hat. Wie die «SonntagsZeitung» schreibt, droht der Swisscom eine Busse, weil das Unternehmen beim Inkasso für sogenannte Mehrwertdienste die Sorgfaltspflichten nicht eingehalten haben soll. Ein solcher Mehrwertdienst ist beispielsweise, dass Kunden per SMS Klingeltöne fürs Handy kaufen oder die Dienste von Sexhotlines in Anspruch nehmen können und dies per Handyrechnung bezahlen. Weil Kunden jedoch immer wieder horrende Rechnungen für solche Dienste erhalten, die darüber hinaus oft von fragwürdigen Firmen kommen, sind die Geschäftsbeziehungen zwischen Swisscom und Mehrwertdienstanbietern immer wieder Anlass für Streitigkeiten mit Kunden. Nächste Seite: Mafiöse Geschäfte mit Mehrwertdiensten
Mafiöse Geschäfte mit Mehrwertdiensten
Zudem haben laut «SonntagsZeitung» Ermittler in Italien festgestellt, dass mit Mehrwertdiensten auch mafiöse Geschäfte wie das Eintreiben von Schutzgeldern möglich sind. Es besteht demnach zumindest das Risiko, dass Swisscom für solche fragwürdige Firmen Geld eintreibt. Deshalb argumentiert PolyReg mit verletzter Sorgfaltspflicht, und deshalb ist - ebenfalls laut PolyReg - Swisscom dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Für die Nachrichtenagentur sda war PolyReg am Sonntag nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Bereits 2013 hat PolyReg bei der Swisscom angemahnt, dass Geschäftsbeziehungen mit Mehrwertdiensten ab 25'000 Franken gesperrt oder genauer überprüft werden müssten. Zwei Jahre später stellten die Prüfer fest, dass Swisscom die entsprechenden Abrechnungen nach wie vor nicht als Geldwäscherei-relevant einstufte. Erst ab einem jährlichen Umsatz von 50'000 Franken prüfte Swisscom entsprechende Kundenbeziehungen. PolyReg teilte der Swisscom daraufhin im April 2016 mit, sie werde ein Verfahren eröffnen. Nach weiteren Streitereien büsste die PolyReg die Swisscom am 29. März 2017 mit 4,3 Millionen Franken. Vor diesem Hintergrund zog die Swisscom vor das Bundesverwaltungsgericht und reichte parallel dazu Beschwerde beim PolyReg-internen Schiedsgericht ein. Gegenüber der Nachrichtenagentur sda heisst es beim Telefonanbieter, dass derzeit das Urteil analysiert werde und dass weitere Schritte geprüft würden. Den Bussentscheid der PolyReg erkennt die Swisscom nicht an. Nächste Seite: Kontrolle wäre unverhältnismässig teuer
Kontrolle wäre unverhältnismässig teuer
Grundsätzlich heisst es in einer offiziellen Swisscom-Stellungnahme, dass das Unternehmen im Geschäft mit Mehrwertdienstleistern nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt sei. Darüber hinaus sieht die Swisscom keine Verletzung der gesetzlichen Vorgaben. Die Höhe der Busse beruht laut Swisscom auf falschen Umsatzzahlen. Und: «Die Höhe der Sanktion erscheint völlig unverhältnismässig und in keinem angemessenen Verhältnis zum potentiellen Geldwäschereirisiko der fraglichen Mikropayment-Geschäfte», heisst es in der Stellungnahme. Zudem argumentiert die Swisscom, dass ein «Regulierungseingriff für die zur Diskussion stehenden Kleinstbeträge» völlig unverhältnismässig wäre, weil die Überwachung der entsprechenden Transaktionen «mit substanziellen Kostenfolgen» verbunden wäre. Grundsätzlich möchte die Swisscom auf das Geschäft aber nicht verzichten. «Es besteht ein grosses Kundenbedürfnis nach Mehrwertdiensten», sagt eine Sprecherin. Als Beispiele von derartigen Diensten mit gesellschaftlichem Nutzen nennt sie beispielsweise den Bezug von Sportresultaten oder von Nachtzuschlägen für Billette des Zürcher Verkehrsverbundes. Darüber hinaus verweist die Sprecherin auf Verbesserungen für den Bezug solcher Dienste. So sei es nicht mehr möglich, dass ein Kunde aus Versehen etwa ein Abo beziehe, sondern heute müsse jeweils gezielt ein Pin eingegeben werden. Das habe die Akzeptanz bei den Kunden erhöht.