21.04.2010, 09:59 Uhr

Spitzelnde Stromzähler

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich urteilt darüber, ob die flächendeckende Einführung von Stromzählern in Privathaushalten ein Risiko für die Persönlichkeitsrechte ist.
Im Rahmen des Tätigkeitsberichts des Jahres 2009, berichtet Bruno Baeriswyl, der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, über Projekte, die ihm im Rahmen der eingeführten Vorabkontrolle zur Begutachtung vorlagen.
Ein Thema waren Smart-Meters, die intelligenten Stromzähler. Sie sollen in der gesamten Schweiz in allen Privathaushalten eingeführt werden, um viertelstündlich den Stromverbrauch zu messen. Dadurch lässt sich auf die Gewohnheiten einzelner Bürger schliessen. Verknüpft mit Personendaten könnten sogar Persönlichkeitsprofile erstellt werden.
Um das Risiko zu minimieren, können gemäss Bruno Baeriswyl die Messintervalle für die monatliche Rechnungsstellung als auch für die Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs verlängert werden. Um Persönlichkeitsprofile zu verhindern, muss die Zweckbindung der Datenerhebung ausdrücklich in einer rechtlichen Grundlage festgehalten sein. Eine entsprechende Verordnungsbestimmung soll ausreichend sein.

Zum Thema Videoüberwachung

Im Jahr 2009 beschäftigte sich der Datenschutzbeauftragte auch mit dem Thema Videoüberwachung. Als Hilfestellung bietet er den neuen Leitfaden «Videoüberwachung für öffentliche Organe» sowie ein Musterreglement an.



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