25.11.2013, 11:26 Uhr

E-Voting wird beliebter, hat aber auch Probleme

Die Stimmbeteiligung an der gestrigen Volksabstimmung war bei den traditionellen Wählern deutlich höher wie bei den E-Voting-Wählern. Das dürfte für die Befürworter der Online-Abstimmung kein Grund zur Sorge sein, dass die Beteiligung im wichtigsten Kanton sehr klein war, aber schon.
Die gestrige Volksabstimmung brachte den E-Voting-Befürwortern nicht nur positive Argumente
Die Wahlbeteiligung der gestrigen eidgenössischen Volksabstimmung lag bei 53 Prozent, eine eher hohe Zahl. In das Ergebnis ebenfalls eingeflossen, es aufgrund der kleinen Zahl allerdings nicht gross beeinflusst, sind die Wähler, die ihre Stimmabgabe elektronisch vorgenommen haben. Und die wählten deutlich weniger enthusiastisch. 158 000 Schweizer in 12 Kantonen sind für E-Voting aktuell zugelassen. Dies sind zumeist Auslandschweizer (Die Kantone Genf und Neuenburg lassen auch Inlandschweizer elektronisch abstimmen). Dass ihre Wahlbeteiligung deutlich geringer ist als die der «Daheimgeblieben» überrascht nicht, wer im Ausland lebt wird sich nicht mit gleichem Interesse für die Zukunft des Heimatlands interessieren. 24 486 Personen gaben ihre Stimme mittels Voté electronique ab, das ist eine Beteiligung von 15 Prozent und rund 2000 Personen mehr, wie bei der letzten eidgenssischen Abstimmung im September. Berücksichtigt man nur die Zahlen derer, die tatsächlich gewählt haben, liegt die E-Voting-Beteiligung bei bis zu 59,19 Prozent (im Aargau). In der Hälfte der 12 Kantone war es aber scheinbar nicht möglich, die Daten zu erheben oder sie sind noch nicht ausgewertet.  Was Kritiker von E-Voting fröhlich stimmen dürfte: Im Kanton Genf, wo auch Inlandschweizer elektronisch abstimmen konnten, lag die E-Voting-Nutzung bei lediglich 17,92 Prozent, der mit Abstand kleinste statistische Wert. Wer hierzulande die Wahl hat, bevorzugt also scheinbar die traditionelle Brief- oder Urnenwahl. Die rund 158 500 zugelassenen E-Voter entsprechen rund 3 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats. Die festgelegte Limite, nach welcher nicht mehr als 10 Prozent der eidgenössischen Stimmberechtigten in die Versuche einbezogen werden dürfen, wurde damit bei Weitem nicht ausgeschöpft. 



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