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Bundesrat Guy Parmelin unterzeichnet Digitalabkommen mit Singapur

Bundesrat Guy Parmelin und Vertreterinnen und Vertreter der anderen EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben  mit der singapurischen Ministerin für Handelsbeziehungen, Grace Fu, ein Abkommen zum digitalen Handel unterzeichnet.
© (Quelle: EFTA)

Damit setzt die Schweiz ihre erfolgreiche Politik zur Stärkung des digitalen Handels und zur Diversifizierung ihrer Handelsbeziehungen fort. Das Digitalabkommen wird die Rahmenbedingungen für den Handel zwischen der Schweiz und dem wichtigen Partner in Asien weiter verbessern.

Die Schweiz setzt sich im Rahmen ihrer Aussenwirtschaftsstrategie für internationale Regeln zum digitalen Handel ein. Sie hat in der Vergangenheit mit neun Partnern Regeln zum digitalen Handel im Rahmen ihrer Freihandelsabkommen vereinbart, zuletzt mit Chile. Das Digitalabkommen wird in das seit 2003 in Kraft stehende Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur integriert werden. Das Freihandelsabkommen wird damit den Handel mit Singapur umfassend abdecken.

Das Digitalabkommen vereinfacht den Handel mit Gütern und Dienstleistungen und erhöht die Rechtssicherheit. Es sichert insbesondere den freien Datenfluss unter Einhaltung der Regeln zum Schutz persönlicher Daten, verbietet die Erhebung von Zöllen auf elektronische Übermittlungen und sieht den Schutz von Quellcodes von Computerprogrammen vor. Zudem stärkt es das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in den digitalen Handel indem die Parteien verpflichtet werden, Regulierungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und zur Verhinderung unerwünschter Werbenachrichten (SPAM) aufrechtzuerhalten oder, falls nicht vorhanden, einzuführen.

Singapur ist ein wichtiger Partner für die Schweiz, im Bereich der Finanzdienstleistungen, aber auch in der Logistik, oder für IKT-Dienstleistungen, wie in zahlreichen weiteren Sektoren. Im Jahr 2024 belief sich der bilaterale Waren- und Dienstleistungshandel auf rund 5 Milliarden Schweizer Franken.

Der Bundesrat wird im Frühling 2026 eine Vernehmlassung zum Digitalabkommen durchführen. Danach wird er das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten. Das Abkommen wird nach Abschluss der internen Genehmigungsprozesse in den Vertragsstaaten in Kraft treten.

Digitalisierung Politik
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