04.07.2006, 11:31 Uhr

Biometrie im Zeichen des Datenschutzes

Bei der Präsentation seines Jahresberichts hat der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür betont, dass der Fokus seiner Arbeit vermehrt auf Informatik-Mitteln, beispielsweise für die Biometrie, ziele.
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Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschützer, präsentierte am Montag seinen Jahresbericht.
Die Klärung des Datenschutzes bei biometrischen Zutrittssystemen wird bei Thürs Arbeit immer wichtiger. Als Beispiele nennt er Sportzentren, die für ein Jahresabo den Fingerabdruck des Kunden speichern, oder das Check-In-Verfahren am Flughafen Zürich. Die Gefahr bei der Speicherung solcher Daten bestehe in der Begehrlichkeit von Seiten Dritter wie zum Beispiel der Polizei. Auch der biometrische Pass stütze sich auf keine ausreichende gesetzliche Grundlage, und die Speicherung der Daten in der Datenbank ISA sei unnötig. Nebst den Problemen mit der Biometrie wehrt sich Thür vor allem auch gegen die Ausweitung des Gesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit, was mit den Grundsätzen des Datenschutzes nicht zu vereinbaren sei. Im Weiteren kann er sich auch nicht mit der neuen AHV-Nummer anfreunden, da seiner Meinung nach die Mischung von Statistik und Verwaltung tunlichst vermieden werden sollte.
Alina Huber



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