Vorlage zum neuen Datenschutzgesetz droht zu scheitern

Umstrittenes Widerspruchsrecht

Der Nationalrat lehnt weiterhin auch ein Widerspruchsrecht gegen das Profiling ab – mit 105 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es gebe bereits heute ein solches Recht, argumentierte Jauslin im Namen der Kommissionsmehrheit. Ein zusätzlicher Artikel sei unnötig. 
Auch eine dritte Differenz zwischen National- und Ständerat bleibt bestehen. Der Nationalrat möchte bei den Bonitätsprüfungen, dass Personendaten über zehn Jahre zurückverfolgt werden dürfen, um die Kreditwürdigkeit einer Person abzuschätzen. Dieser Entscheid fiel mit 104 zu 87 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Ständerat möchte diesen Zeitraum wie der Bundesrat auf fünf Jahre beschränken. 

Vorlage droht zu scheitern

Die Vorlage kommt nun ein letztes Mal in den Ständerat. Wenn dieser an seiner Profiling-Lösung festhält – was wahrscheinlich ist –, muss sich die Einigungskonferenz mit der Revision des Datenschutzgesetzes befassen. 
Links-Grün droht mit einem Nein bei der Schlussabstimmung, sollte sich bis dahin nicht der Lösungsvorschlag des Ständerats durchsetzen. Zusammen mit der SVP, welche das neue Datenschutzgesetz aus grundsätzlichen Gründen ablehnt, könnten SP und Grüne die Vorlage am Schluss bachab schicken. 

Fragliche Anerkennung der EU

Der nächste Streit wäre vorprogrammiert: Die EU könnte dann das Schweizer Datenschutzniveau als nicht äquivalent einstufen. Die Folgen für Schweizer KMU wären frappant: Die grenzüberschreitende Datenübermittlung zwischen der Schweiz und den EU-Staaten wäre mit zusätzlichen administrativen Hürden verbunden. 
«Vielleicht kriegen wir die Kurve noch», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Sie plädierte dafür, das heute geltende Schutzniveau nicht zu unterbieten. Mit dem Profiling-Vorschlag des Nationalrats sei das nicht sichergestellt.



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