Work in Progress 16.04.2018, 11:00 Uhr

Die Schweiz lässt sich Zeit mit dem Datenschutz

Am 25. Mai tritt die Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft. Von da an drohen bei Verstössen drakonische Sanktionen. Auch die Schweiz überarbeitet ihr Datenschutzgesetz. Bis es vorliegt, könnte es aber noch eine Weile dauern.
(Quelle: © 2008 Béatrice Devènes / Pixsil)
Datenschutz – es ist wohl eines der meistbenutzten Wörter der vergangenen Monate. Je näher der Stichtag zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union kommt, desto mehr rückt das Thema in den Fokus. Denn das verschärfte Datenschutzgesetz der EU tangiert nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch viele in der Schweiz. Massgeblich tragen zum Wirbel um die DSGVO auch die drakonischen Bussgelder bei, die bei Verstössen aus­gesprochen werden können – bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro sind es im Extremfall.
Trotz der Omnipräsenz der Thematik brachten die Ergebnisse der Computerworld-Swiss-IT-Studie Erstaunliches zutage: Noch mehr als jeder fünfte befragte IT-Entscheider ist der Ansicht, dass die DSGVO für seine Firma aktuell nicht von Bedeutung ist (siehe Grafik). Bei den Managern sind etwas weniger dieser Meinung. Auffallend ist zudem, dass sowohl beim Management als auch bei den CIOs der Anteil jener überwiegt, die das Thema entweder beobachten oder links liegen lassen. Die Dringlichkeit der DSGVO scheint demnach noch nicht überall angekommen zu sein.

Die Schweiz revidiert 

Auch die Schweiz arbeitet aktuell an einer Revision ihres Datenschutzgesetzes. Denn das aktuelle ist mehr als 20-jährig und wurde seither nur stellenweise an neue Gesetzmässigkeiten angepasst. 2011 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement damit, Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen und bis Ende 2014 Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten. Ende 2016 schickte der Bundesrat einen Vorentwurf in die Vernehmlassung, letzten Herbst folgte die Botschaft und der Entwurf zur Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes. Entgegen den Befürchtungen der Wirtschaft sah der Bundesrat von einem sogenannten Swiss-Finish ab, das Schweizer Gesetz soll also nicht weiter gehen als das europäische. 
Der Ball liegt nun bei der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Diese entschied sich im Januar dazu, die Totalrevision in zwei Teilschritten anzugehen. Wie die Kommission damals mitteilte, erlaubt das Aufteilen der Vorlage, die aufgrund der Schengen-Verträge innerhalb einer bestimmten Frist notwendige Umsetzung von EU-Recht im Bereich der Strafverfolgung vorab zu beraten. Im Anschluss könne danach die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden. So könne die Kommission der grossen Komplexität der Thematik gerecht werden. 



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