Informatikstreit 06.11.2017, 17:20 Uhr

St. Galler Verwaltungsgericht weist Rekurse ab

Das St. Galler Verwaltungsgericht hat zwei Beschwerden von Abacus abgewiesen. Die Firma hatte von der VRSG und einer Gemeinde verlangt, Leistungen und Preise im Zusammenhang mit der Vergabe von Informatikaufträgen offenzulegen.
In einem Streit um die Vergabe von Informatikaufträgen hat das St. Galler Verwaltungsgericht zwei Beschwerden der Software-Firma Abacus und des Verwaltungsrechenzentrums St. Gallen (VRSG) abgewiesen. In beiden Fällen ging es um die Offenlegung von Unterlagen. Mit seinen Urteilen vom 26. Oktober bestätigte das Verwaltungsgericht zwei Entscheide des Departements des Innern aus dem Jahr 2016, wie das Gericht am Montag bekannt gab. Demnach muss die Gemeinde Wittenbach etwa Kontoblätter der Gemeindeverwaltung oder Bestandteile von Verträge im Zusammenhang mit der Vergabe von Informatikaufträgen offenlegen – nicht aber, welche Leistungen zu welchen Preisen bezogen wurden, wie dies Abacus gefordert hatte.

Geschäftsgeheimnisse

Die private Software-Firma Abacus AG hatte die Offenlegung mit zwei Gesuchen im April und November 2014 verlangt. Der Gemeinderat Wittenbach hiess die Gesuche teilweise gut. Zum Teil verweigerte er die Offenlegung jedoch, weil damit Geschäftsgeheimnisse preisgegeben würden. Dagegen rekurrierte Abacus. Mit einem Rekursentscheid des Kantons war wiederum die Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG) nicht einverstanden. Ihr ging die verlangte Offenlegung von Kontoblättern samt Aufschlüsselung von einzelnen Leistungen zu weit. Das Verwaltungsgericht sah dies jedoch anders. Abgewiesen wurde auch die Beschwerde der Firma Abacus. Diese hatte noch weitergehende Einsichtnahme in Verträge samt Anhängen, Preislisten und Leistungsverzeichnissen verlangt. Dies lehnte das Verwaltungsgericht ab, weil es das private Geheimhaltungsinteresse der Gegenseite höher einstufte.

Umfassende Transparenz

Laut dem Urteil wollte Abacus umfassende Transparenz darüber erreichen, «was von den Gemeinden zu welchem Preis beschafft worden sei, dass sich die Gemeinden konsequent an die Regeln des Beschaffungswesens halten würden und dass sie (die Beschwerdeführerin) die Chance erhalte, den Gemeinden Angebote einzureichen». Wo kein Wettbewerb bestehe, seien private Geheimhaltungsinteressen nicht schützenswert, argumentierte Abacus laut dem Entscheid. Das VRSG habe im Kanton St. Gallen «faktisch eine Monopolstellung». Das VRSG, das sich im Besitz der öffentlichen Hand befindet, und das private Unternehmen Abacus bieten beide Informatiklösungen für öffentliche Verwaltungen an und sind somit Konkurrentinnen. Abacus wehrte sich mit zahlreichen Beschwerden gegen die Vergabe von Aufträgen durch St. Galler Gemeinden.



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