28.10.2013, 14:30 Uhr

SAP muss Software-Handel zulassen

Vor einem deutschen Gericht hat SAP einen Prozess um gebrauchte Software verloren. In der Schweiz ist die Lizenzfrage aber noch ungeklärt.
SAP darf den Handel mit gebrauchter Software nicht verbieten, entschied ein deutsches Gericht. Für die Schweiz gilt der Entscheid nicht unbedingt
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass SAP seine Kunden nicht zwingen darf, vor dem Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen eine Genehmigung einzuholen. Nun muss SAP die AGBs ändern, sofern man bei einem Rekurs (der noch nicht beschlossen ist) die Entscheidung nicht umkehren kann. Ansonsten droht eine Geldstrafe. Inwiefern das Urteil Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von SAP haben wird, muss abgewartet werden.
Für Schweizer Gebrauchtsoftwarehändler ist das Urteil aber keine Legitimation, auf eine SAP-Erlaubnis zu verzichten. «In der Schweiz ist die rechtliche Situation (noch) nicht geklärt, und es gibt insbesondere noch keine diesbezüglichen höchstgerichtlichen Urteile», sagt Rechtsanwalt Oliver Staffelbach von der Kanzlei Wenger & Vieli AG. Staffelbach, der sich auf Lizenz-, Internet- und Software-Recht spezialisiert hat, macht den Händlern aber auch Hoffnung: «Unabhängig davon wird es nicht so sein, dass in allen Fällen die Benutzung von „Gebrauchtsoftware“ zulässig sein wird, wie dies von den entsprechenden Anbietern oft behauptet wird. Vielmehr muss der konkrete Softwareüberlassungsvertrag analysiert werden.» Vereinfacht gesagt könne mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, «dass Software, die auf einem zeitlich limitierten Softwarelizenzvertrag basiert, nicht „weiterverkauft“ werden darf, jedoch Software, die gestützt auf einen klassischen Kaufvertrag veräussert wird, in der Regel weiterverkauft werden darf», so der Anwalt. Zwischen diesen beiden Positionen würde in der Schweiz jedoch noch viel rechtliche Unsicherheit bestehen.
Der Handel mit gebrauchten Lizenzen ist den großen Software-Herstellern vielfach ein Dorn im Auge. Unternehmen wie Microsoft, Oracle und SAP sehen bei einem florierenden Handel durch Dritte ihre Urheberrechte in Gefahr und befürchten empfindliche Umsatzeinbußen. 
SAP wollte sich am Freitag inhaltlich nicht zu dem Urteil äussern. «Uns liegen die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils noch nicht vor», sagte ein Unternehmenssprecher der deutschen Nachrichtenagentur dpa. Erst nach Prüfung der Gründe werde das Unternehmen über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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