23.08.2017, 14:26 Uhr

Initiative der DSAG führt zu Klarheit bei der Lizenzpflicht

Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) und SAP haben eine Neuregelung der Lizenzierungspflicht für Drittanbieter-Szenarien vereinbart. Damit seien klare Verhältnisse für die Anwender geschaffen, heisst es.
«Damit wurde eine Regelung gefunden, die viele Streitfälle klärt oder gar komplett löst», meint DSAG-Vorstand Andreas Oczko
Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG), welche auch Schweizer Nutzer der ERP-Software umfasst, und SAP haben sich darauf verständigt, dass IT-Szenarien, in die Drittanbieter involviert sind (SAP NetWeaver Foundation für 3rd Party Applications), nur dann lizenzpflichtig sind, wenn dafür SAP-Systeme wie SAP NetWeaver als Plattform für Geschäftsanwendungen genutzt werden. Lizenzfrei sind hingegen ab sofort Lösungen von Drittanbietern, die zwar über Schnittstellen in SAP-Lösungen integriert sind, aber nicht den SAP NetWeaver als Plattform nutzen. Dies trifft etwa auf mobile Anwendungen und Scanner zu. «Damit wurden nun für die Kunden klare Verhältnisse geschaffen, wofür Lizenzen bei den Drittanbieter-Szenarien anfallen und wofür nicht», erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support.

Keine Lizenzen für kundenspezifische Reports

Zudem haben die DSAG und SAP zum Nutzen der Anwender vereinbart, dass künftig keine Lizenzgebühren beim Einsatz der entsprechenden SAP-NetWeaver-Plattform anfallen, wenn lediglich der bestehende Quellcode der SAP-Software oder die Metadaten wie Dokumente, Daten oder Dateien geändert werden. Lizenzfrei bleibt beispielsweise:
  • wenn nur bestehende Funktionalität der SAP-Software ausgeprägt, verbessert oder geändert und keine neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt wird. Für neue kundenspezifische Reports auf bestehende Datenbanktabellen würden damit keine Lizenzen anfallen.
  • wenn Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung (APIs) genutzt und darüber neue und unabhängige Funktionen hinzugefügt werden, die nicht auf Datenbankinformationen zugreifen, zum Beispiel bei der Lageroptimierung, die nur auf Applikationsebene mit der SAP-Anwendung kommuniziert.
  • die Konfiguration von SAP-Software im Sinne kundenspezifischer Einstellungen.
Die vorhergehenden Regelungen waren teilweise unvollständig, missverständlich oder ungenau. Mit der aktuellen Neuregelung wurde nun beispielsweise klargestellt, dass auch Partner-Add-ons wie kundeneigene Entwicklungen behandelt werden. Nächste Seite: Rechtssicherheit der Kunden steigern Für die angeführten Szenarien hält Oczco die SAP NetWeaver Runtime für ausreichend, die in den normalen SAP-Lizenzen enthalten ist. So darf beispielsweise ein Professional User ein Partner-Add-on ohne zusätzliche SAP-Lizenzen nutzen, sofern das Add-on in die oben erwähnten Kategorien fällt. Wird darüber hinaus neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt, die auf Informationen in der Datenbank zugreift, wird in der Regel die SAP NetWeaver Foundation for 3rd Party Applications benötigt. «Dies ist eine nachvollziehbare Praxis um zu verhindern, dass SAP-Software unberechtigterweise lizenzfrei genutzt werden könnte», kommentiert der DSAG-Vorstand.

Rechtssicherheit der Kunden steigern

Für Oczko ist die Neuregelung der Lizenzierungspflicht für Drittanbieter-Szenarien ein erster, wichtiger Erfolg im Bereich der Software-Lizenzierung. «Die DSAG hat lange auf das Ergebnis hingearbeitet, das wir mit SAP jetzt im konstruktiven Miteinander für alle SAP-Kunden erzielen konnten. Wir hoffen, dass es der Startschuss für weitere Modifikationen bei den Softwarelizenzen sein wird». Und er ergänzt: «Damit wurde eine Regelung gefunden, die viele Streitfälle klärt oder gar komplett löst. Ausserdem steigert dies signifikant die Rechtssicherheit der Kunden gegenüber der SAP und fördert die Innovation im SAP-Umfeld». An weiteren Szenarien sowie an der Konkretisierung der obigen Regelung wird aktuell von DSAG, SAP und den SAP-Partnern gearbeitet und ebenfalls eine baldige Lösung angestrebt. Die nächste grosse Aufgabe sieht Oczko darin, auch für das Thema indirekte Nutzung klare Regelungen zu schaffen. «Hier geht es direkt um die Internet-of-Things-Fähigkeit der zukünftigen SAP-Lösungen. Die bisherigen Ankündigungen der SAP dazu reichen aus Sicht der DSAG noch nicht ganz aus, um allen Kunden die für sie besten Perspektiven zu eröffnen», blickt Andreas Oczko nach vorn.



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