Computerworld-Newsticker –
Kalenderwoche 35/2022

Dienstag, 30. August 2022

Musk erklärt Twitter-Deal wegen Vorwürfen für ungültig
Elon Musk legt mit neuen Argumenten beim Versuch nach, seine rund 44 Milliarden Dollar teure Übernahme des Online-Dienstes Twitter abzublasen. Dabei bringt der Tesla-Chef die jüngst bekanntgewordenen Anschuldigungen eines Whistleblowers ins Spiel, der Twitter unter anderem mangelnden Schutz von Nutzerdaten und andere Sicherheitsschwächen vorwirft. Aufgrund dieser «ungeheuerlichen» Mängel sei Musks Kaufangebot für Twitter als ungültig einzustufen, schrieben seine Anwälte in einem per Börsenmitteilung veröffentlichten Brief an das Unternehmen. Musk erweitert damit seine zentralen Argumente beim Bemühen, aus der im April vereinbarten Twitter-Übernahme auszusteigen. Bislang stützte der Tech-Milliardär sich auf angebliche Falschangaben des Unternehmens zur Anzahl von Fake-Accounts. Musk und Twitter liegen im Rechtsstreit, der Konzern will den Deal vor Gericht durchsetzen. Im Oktober soll bei einem Prozess in Delaware geklärt werden, wie es weitergeht. Bei dem Whistleblower handelt es sich um Peiter Zatko, den Ex-Sicherheitschef von Twitter. Er war im Januar gefeuert worden und reichte später eine Beschwerde bei der US-Börsenaufsicht ein.
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Finanzkontrolle bemängelt Digitalisierung des Grundbuchwesens
Lücken in den kantonalen Aufsichten, eine zahnlose Oberaufsicht, zudem Mängel bei der technischen Datenqualität: Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bemängelt in mancher Hinsicht die Zustände im Grundbuchwesen. Der Bund erachtet Harmonisierungen daher als «herausfordernd». Einer der Kritikpunkte der EFK betrifft die Datenqualität. So sei es beispielsweise «erstaunlich», dass die Grundbuchführung nach wie vor nicht flächendeckend elektronisch vorgenommen werde – dies, obwohl die elektronische Führung des Grundbuchs seit 2005 möglich wäre. Eine Folge davon ist, dass weiterhin keine gesamtschweizerischen Daten und Auswertungen zu den Grundbuchgeschäften verfügbar sind. In der Umfrage der EFK bei den kantonalen Aufsichtsstellen über das Grundbuch zeigte sich weiter, dass in den Kantonen kaum Qualitätskontrollen der Daten für die Langzeitsicherung durchgeführt werden. Dass sich dies kurzfristig ändern wird, ist eher unwahrscheinlich. Die Selbsteinschätzungen der kantonalen Aufsichtsbehörden zeigen laut der EFK, dass ungefähr bei einem Drittel der Kantone die Kompetenzen in den Bereichen IT und Betriebswirtschaft als eher tief eingestuft werden dürfen.  Das Bundesamt für Justiz wird die kantonalen Aufsichtsstellen für bessere Datenqualität zeitnah sensibilisieren, wie es schreibt. Im Rahmen des geplanten Bundesgesetzes über die Digitalisierung im Notariat (DNG) sowie der Revision der Grundbuchverordnung würden entsprechende Vorschläge ausgearbeitet.
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