Computerworld-Newsticker KW 31/2022

Dienstag, 2. August 2022

Peter Bertschin übernimmt die Geschäftsleitung von Metrics Schweiz
Per 1. August 2022 übernimmt Peter Bertschin die Geschäftsleitung der Metrics Switzerland AG. Er kommt von der Schweizer Landesorganisation des Beratungsunternehmens ISG, in der er seit 2012 für die Geschäftsentwicklung und seit 2018 als Managing Director tätig war. Der 58-jährige Bertschin ist gemäss Metrics-Mitteilung ein Sourcing-Pionier und verfügt über eine 30-jährige Historie in diesem Geschäft: die ersten 20 Jahre aufseiten der Provider HP, Capgemini und Swisscom, danach bei ISG in der Beratung. Metrics ist gemäss Selbstbeschrieb eine internationale Beratungsgesellschaft, die Unternehmen in den Bereichen IT-Benchmarking und Sourcing unterstützt. Der Schweizer Markt des Unternehmens wurde zuletzt von Metrics-Gründer Thomas Karg betreut, der von St. Gallen aus tätig ist.
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Elon Musk reicht Gegenklage gegen Twitter ein
Im Streit um eine Übernahme von Twitter hat Hightech-Milliardär Elon Musk mit einer Gegenklage gegen den Kurzbotschaftendienst Twitter reagiert. Musk reichte die Klage als «vertraulich» beim Gericht im US-Bundesstaat Delaware ein. Vor diesem Gericht hat Twitter den Gründer des Elektroautobauers Tesla verklagt, wie das Gericht mitteilte. Die Klage kann nicht eingesehen werden. Kurz zuvor hatte die zuständige Richterin den Prozessbeginn auf den 17. Oktober festgelegt. Der reichste Mensch der Welt hatte die geplante Übernahme von Twitter für einen Preis von 44 Milliarden Dollar am 8. Juli wegen angeblich «falscher und irreführender» Angaben des Kurznachrichtendienstes platzen lassen. Er wirft Twitter insbesondere vor, eine zu niedrige Zahl von Spam- oder Fake-Konten auf der Plattform ausgewiesen zu haben. Twitter bezeichnete diese Begründung als «Heuchelei» und will Musk gerichtlich zum Vollzug des vertraglich vereinbarten Kaufs zwingen. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage anberaumt. Beobachter halten eine gerichtliche Niederlage Musks und damit eine erzwungene Erfüllung des Übernahmeabkommens für durchaus denkbar. Möglich wäre auch, dass der Multimilliardär Twitter eine in der Vereinbarung vorgesehene Vertragsstrafe von bis zu einer Milliarde Dollar zahlen muss.
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