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Donnerstag, 9. Dezember 2021

Tourismus 4.0 an der FH Graubünden
Die Digitalisierung ist für den Schweizer Tourismus eine Chance, aber auch eine Herausforderung, denn Unternehmen und Organisationen fehlt es oft an der erforderlichen Fachkompetenz. Keiner reist heute ohne seinen ständigen Begleiter, das Handy, Buchungen werden online getätigt und die Systeme schlagen den Nutzenden aufgrund ihrer Vorlieben ausgewählte Reiseziele vor. Tourismusfachleute müssen dafür gerüstet sein. Pünktlich zum Start der Wintersaison seien an der FH Graubünden 21 solcher Expertinnen und Experten für ihre Weiterbildung in diesem Bereich ausgezeichnet worden, heisst es in einer Mitteilung. Sie haben dabei das dort angebotene Weiterbildungsangebot «CAS Tourismus 4.0» absolviert. Auch im Jahr 2022 werden für Mitarbeitenden von KMU in Berggebieten das Weiterbildungsangebot «CAS Tourismus 4.0» sowie seine einzelnen Kurse durch die Schweizer Berghilfe mit einem finanziellen Beitrag von 50 Prozent auf die Kurs- oder Studiengebühren unterstützt.
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BSI warnt vor mehr Angriffen mit Erpresser-Software zu Weihnachten
Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskriminalamt (BKA) haben für die kommenden Weihnachtsfeiertage vor einem erhöhten Risiko für Cyberangriffe auf Unternehmen und Organisationen gewarnt. Gefahrenursache sei zum einen eine Welle von Spam-Nachrichten, die mit der gefährlichen Schadsoftware Emotet infiziert sind. Ausserdem beobachten BSI und BKA, dass die kriminelle Szene, die sich auf Erpressungssoftware spezialisiert hat, aktuell um Mitstreiter wirbt. Das Risiko werde weiterhin durch einen schlechten Schutz vor Cyberangriffen in Unternehmen und Organisationen verschärft. So seien viele Server der Microsoft-Kommunikationsplattform Exchange immer noch verwundbar. Das BSI sieht darin ein bedrohliches Szenario und forderte die Verantwortlichen auf, angemessene IT-Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Die Sicherheitslücken wurden von Microsoft längst erkannt und durch Updates geschlossen. Diese müssen aber von den IT-Verantwortlichen auch installiert werden.
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Streit um Pseudonym-Anmeldung bei Facebook
Zwei Facebook-Nutzer streiten heute Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dafür, ihr Konto unter Pseudonym führen zu dürfen. In dem Netzwerk gilt die Regel, dass alle ihren echten Namen verwenden müssen. Beide Kläger, ein Mann und eine Frau, waren aufgefordert worden, ihren Profilnamen zu ändern. Bis dahin wurde ihnen das Konto gesperrt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) München in beiden Fällen Facebook im Recht gesehen. Eine Verpflichtung, Nutzer unter Pseudonym zuzulassen, sei den Betreibern nicht zumutbar. Das Netzwerk setzt auf die Klarnamenpflicht, um die Hemmschwelle für Beleidigungen, Mobbing und Hassrede zu erhöhen. Die OLG-Richter hatten dieses Interesse höher bewertet als das der Nutzer, sich anonym äussern zu können.
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