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EU-Kommission äussert Bedenken zur Ceconomy-Übernahme durch JD.com

Die EU-Kommission prüft die Übernahme von Ceconomy durch den chinesischen Onlinehändler JD.com. Jetzt hat sie erste Bedenken öffentlich gemacht, in denen es um staatliche Subventionen in China geht, die sich auf den hiesigen Wettbewerb auswirken könnten. 
Hauptsitz von JD.com
© JD.com

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer vertieften Prüfung der geplanten Übernahme der Ceconomy AG mit ihrer Tochter MediaMarktSaturn durch den chinesischen Onlinehändler JD.com eine Mitteilung der Einwände (Statement of Grounds) an das Unternehmen übermittelt. Darin legt die Behörde ihre vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken nach der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) dar.

Die Übersendung der Mitteilung ist ein formeller Schritt im Verfahren und greift dem Ausgang der Untersuchung nicht vor. JD.com erhält nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen. Zudem sieht die FSR vor, dass Unternehmen Verpflichtungszusagen anbieten können, um mögliche Wettbewerbsbedenken auszuräumen.

Die Kommission hatte im Mai 2026 eine vertiefte Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob JD.com ausländische Subventionen erhalten hat, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren könnten. Nach vorläufiger Einschätzung könnte das Unternehmen unter anderem von Vorzugsfinanzierungen, steuerlichen Anreizen und Zuschüssen profitiert haben, die möglicherweise staatlichen Stellen der Volksrepublik China zuzurechnen sind.

Nach Auffassung der Kommission könnten diese Unterstützungsmassnahmen die Wettbewerbsposition des fusionierten Unternehmens verbessern und sich nach Abschluss der Transaktion negativ auf den Binnenmarkt auswirken. Die vorläufige Frist für den Abschluss der Prüfung endet am 2. Oktober 2026.

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