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WEKO ermittelt wegen «Choice Screen» bei Android gegen Google

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Vorabklärung gegen Google eröffnet, um die Abschaffung der Funktion «Choice Screen» auf Android-Geräten in der Schweiz zu untersuchen.

Das WEKO-Gebäude an der Hallwylstrasse in Bern.

© WEKO

Der «Choice Screen» ermöglicht bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts die Auswahl einer Standard-Suchmaschine. Vor kurzem hat Google diese Funktion in der Schweiz abgeschafft, während sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin verfügbar ist. Dadurch wird für Nutzende in der Schweiz standardmässig die Suchmaschine Google Search festgelegt, ohne dass ihnen bei der Ersteinrichtung ihres Geräts ein Auswahlbildschirm angezeigt wird.

Standardeinstellungen spielen in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle. Der «Choice Screen» soll Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern. Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden.

Diese neue Praxis von Google könnte die Wettbewerbsmöglichkeiten von Suchmaschinenanbietern und im weiteren Sinne auch von anderen digitalen Diensten beeinträchtigen. Ausserdem führt sie zu einer Ungleichbehandlung von Nutzenden in der Schweiz gegenüber jenen im EWR, obwohl die Wettbewerbsbedingungen vergleichbar sind.

Die Vorabklärung soll klären, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen. Die Ergebnisse dieses Verfahrens könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein.

Siehe auch: WEKO ermittelt zu Suchmaschinenwerbung und Sekretariat der WEKO ermittelt gegen Microsoft 
 

Recht Google Politik Schweiz
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