Anzeige
Anzeige
Lesedauer 3 Min.

Swisscom muss Zero-Settlement-Peering mit Init7 betreiben

Am 19. Dezember 2024 verfügte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Verfahren «Interconnect Peering» von Init7 gegen Swisscom und gab damit dem Gesuch vom 28. März 2013 von Init7 statt.
© (Quelle: Init7)

Am 19. Dezember 2024 verfügte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Verfahren «Interconnect Peering» von Init7 gegen Swisscom und gab damit dem Gesuch vom 28. März 2013 von Init7 statt. Swisscom wird verpflichtet, auf Basis eines sogenannten Zero-Settlement-Peerings Interkonnektionen mit Init7 zu betreiben. Das Verfahren dauerte ungewöhnlich lang und umfasste zwei Marktuntersuchungen des BAKOM, mehrere Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO), eine Stellungnahme des Preisüberwachers sowie je ein Parteigutachten von Init7 und Swisscom.

2018 hatte die ComCom noch gegen Init7 entschieden, doch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hob die damalige Verfügung im April 2020 auf und schickte den Fall zur Neubeurteilung an die ComCom zurück. Mit dem vorliegenden Entscheid, der sich auf Artikel 11 des Fernmeldegesetz FMG stützt, verfügt erstmals ein europäischer Telekom-Regulator über Internet-Peering. Der Entscheid wird in der Branche im In- und Ausland Wellen schlagen. Im Verlauf des Verfahrens zeigte sich nämlich, dass Swisscom zusammen mit der Deutschen Telekom ein Kartell gebildet hat, um von Content-Anbietern Zahlungen zu erzwingen. Internet-Provider verfügen über ein technisches Monopol des Zugangs zu ihren Endkunden. Swisscom fungierte quasi als Türsteher; nur wer «genug» zahlte, konnte Traffic (z.B. Video-Streaming) zu ihren Endkunden senden (siehe Schema, gelb markiert ist der durch Swisscom kontrollierte Zugang).

Die Verfügung der ComCom umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Swisscom wird aufgrund der Marktbeherrschung im relevanten Markt (dem Zugang zu ihren Endkunden) zur kostenorientierten Interkonnektion mit Init7 verpflichtet. Die anrechenbaren Kosten umfassen ausschliesslich jene der Routerports und des Kabels, die für die Interkonnektion anfallen. Da bei beiden Partnern gleich hohe Kosten anfallen, trägt jeder seine eigenen Kosten. Auf eine gegenseitige Verrechnung wird verzichtet. Daher beträgt der kostenorientierte Preis CHF 0.00, was als Zero-Settlement-Peering bezeichnet wird.
  • Die Traffic-Ratio, also das Verhältnis zwischen ein- und ausgehendem Traffic, wird von der ComCom als irrelevant gewertet, denn die Fliessrichtung der Daten beeinflusst die Kosten nicht. Bisher verwendete Swisscom die Traffic-Ratio als Kriterium, eine Zahlung zu verlangen, denn das Traffic-Muster von Content-Anbietern ist normalerweise stark asymmetrisch.
  • Traffic von Content-Anbietern wird fast immer durch Endkunden der Swisscom angefordert, indem beispielsweise ein Link zu einem Video angeklickt wird. Die ComCom beruft sich auf das Verursacherprinzip, die anfallenden Kosten sind bereits durch das Breitband-Abonnement der Endkunden gedeckt. Eine zusätzliche Kostenbeteiligung der Content-Anbieter ist nicht statthaft.
  • Swisscom wird zu kooperativen Upgrades verpflichtet, sobald 50% der Nennkapazität ausgelastet ist.
  • Die vertragliche Beziehung zwischen Swisscom und der Deutschen Telekom ist aus Sicht von Init7 weiterhin kartellrechtswidrig; dies zu ahnden obliegt jedoch der WEKO.
  • Swisscom muss die bisher angefallenen Verfahrenskosten von ca. CHF 170‘000 tragen.

Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Swisscom hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Allerdings scheinen die Chancen auf ein Urteil im Sinne der Swisscom sehr gering, da das BVGer bereits im April 2020 in dieser Sache zugunsten von Init7 entschieden hat.

Weiterführende Dokumente

Verfügung der ComCom (90 Seiten):

https://www.init7.net/de/vf-2024-12-19-001-entscheid-comcom-verf-init7-swisscom-interconnect-pering.pdf

Telekommunikation Recht Streaming Gerichtsfall Swisscom
Anzeige

Neueste Beiträge

Emporia bringt das Smart.8 mit Display-Garantie
Mit dem Smart.8 bringt Emporia ein Smartphone für die ältere Generation, bei dem ein Schwerpunkt auf dem Schutz des Gehäuses und des Displays liegt, für das es auch eine besondere Garantie gibt.
3 Minuten
23. Jul 2026
Kurze Newsletter-Sommerpause - In eigener Sache
Vom 27. Juli bis zum 9. August macht die Computerworld-Redaktion eine kurze Newsletter-Sommerpause. Sie bekommen in diesem Zeitraum keinen Newsletter. Den nächsten Newsletter erhalten Sie dann wieder am 10. August.
2 Minuten
26. Jul 2026
«Sicherheit schafft Vertrauen auf digitalen Marktplätzen» - Mostafa Hassanin, SMG Swiss Marketplace Group
Millionen von Menschen in der Schweiz nutzen Online-Marktplätze wie Ricardo, tutti.ch, Homegate, ImmoScout24 oder AutoScout24. Mostafa Hassanin verantwortet als Group CISO/CSO der SMG Swiss Marketplace Group die Cybersicherheitsstrategie hinter diesen Plattformen. Dabei zeigt sich: KI wird dort eingesetzt, wo sie Risiken schneller erkennbar macht und den Schutz der Nutzer:innen konkret stärkt.
6 Minuten

Das könnte Sie auch interessieren

Darum lohnt sich eine Weiterbildung - Karriere-Tipps
Ihre berufliche Karriere stockt? Sie fühlen sich unterfordert und auch finanziell soll es aufwärtsgehen? Dann verlieren Sie keine Zeit. Computerworld nennt fünf Gründe für eine Weiterbildung und zeigt, wie Sie erfolgreich durchstarten.
5 Minuten
25. Okt 2024
«KI wird ein Treiber für Wachstum» - Interview Corinna Schumacher, ServiceNow
KI-Agenten übernehmen immer mehr Routineaufgaben. ServiceNow sieht darin keine Bedrohung für Mitarbeitende, sondern eine neue Arbeitsteilung, erklärt Corinna Schumacher im Interview.
7 Minuten
Streik abgewendet: Deutsche Telekom einigt sich mit Ver.di
Die Telekom und die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Für die rund 60'000 Tarifbeschäftigten des Netzbetreibers gilt unter anderem bis Ende 2028 ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
3 Minuten
31. Mai 2026
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige