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Lesedauer 3 Min.

Wegen IT-Problemen Frist für Steuererklärung 2024 bis 30. April verlängert

Die Finanzdirektion Zürich verlängert die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025. Grund: Die Onlineservices des Kantons Zürich sind von einer technischen Störung betroffen.
© (Quelle: ZH.ch)

Die Zürcher Bürgerinnen und Bürger haben somit einen Monat länger Zeit, um ihre Steuererklärung einzureichen. Der Grund war das Risiko einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Online-Steuererklärung am letzten Märzwochenende aufgrund einer möglichen technischen Störung.

Die Onlineservices des Kantons Zürich sind von einer technischen Störung betroffen. An den Wochenenden vom 15./16. März und vom 22./23. März stand die Online-Steuererklärung zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Für manche Benutzerinnen und Benutzer äusserte sich die Störung des grundsätzlich funktionierenden Systems in einer langsamen Performance. Einige Steuerpflichtige scheinen die Steuerdeklaration darum abgebrochen zu haben. Insgesamt wurden an den zwei Wochenenden deutlich weniger Eingänge verzeichnet als an den entsprechenden Märzwochenenden im Vorjahr.

In den vergangenen Tagen wurden verschiedene Massnahmen zur Behebung der Störung ergriffen. Systemänderungen werden normalerweise mehrwöchigen Tests mit Grosslasten unterzogen. Diese Tests sind in der verfügbaren Zeit nicht möglich. Zudem reichen viele Zürcherinnen und Zürcher ihre Steuererklärung erfahrungsgemäss am letzten Märzwochenende ein. Am Wochenende war deshalb mit einer grossen Welle an Zugriffen zu rechnen. Hinzu kommt, dass aufgrund der Störungen bisher weniger Steuererklärungen eingereicht werden konnten als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. Dies könnte zu einer nochmals verstärkten Belastung des Systems führen. Auch wenn inzwischen wesentliche fehlerverursachende Elemente eliminiert wurden, konnte eine erneute Beeinträchtigung der Online-Steuererklärung nicht ausgeschlossen werden.

Die Finanzdirektion erstreckt daher die Frist zur Einreichung der Steuererklärung bis zum 30. April 2025. Damit wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger bei einer allfälligen Beeinträchtigung der Online-Steuererklärung in den kommenden Tagen selbst eine Fristverlängerung eingeben müssen. Die Fristerstreckung gilt unabhängig davon, wie die Steuererklärung ausgefüllt wird: ob online, mit der Offline-Software oder auf Papier.

Das kantonale Steueramt bietet die Online-Steuererklärung seit 2021 an. Sie ist heute der meistgenutzte Kanal. Rund eine halbe Million Steuerpflichtige reichten im vergangenen Jahr ihre Steuererklärung digital ein.

Das Steueramt bedauert die Umstände sehr. Die Meldung zur Fristerstreckung wird auch auf der Webseite der Online-Steuererklärung ZHprivateTax publiziert. Auch allfällige Störungen werden dort vermeldet.

Digitalisierung Egov

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