Wie 5G Innovation fördert

Völlig neue Innovationen

Die Virtualisierung von Netzfunktionen (NFV) ist aus hoch entwickelten Datennetzen bekannt, die sich flexibel an die aktuellen Bedürfnisse intelligenter Anwendungen anpassen können. Deren Credo ist: Bandbreite, Quality of Service (QoS) und Verfügbarkeit «on Demand». Dies bedingt eine grosse Skalierbarkeit und Elastizität des Netzes, die in dieser Art und Weise nur 5G bieten kann. Damit wird das Konzept von Software Defined Networks (SDN) auf Mobilfunknetze übertragen – ein Novum.
Aber die Innovationen gehen noch einige Schritte weiter. Beim Network Slicing werden 5G-Funkkanäle exklusiv für priorisierte Anwender wie Rettungsdienste reserviert, was Notfallsituationen entschärfen kann. Rettungssanitäter können so schon am Einsatzort Intensivmediziner via 5G-Live-Videoübertragung zuschalten und Leben retten. Diese garantierte Verfügbarkeit von Funkkanälen bot bisher noch keine Mobilfunkgeneration.
Das sogenannte Beamforming hingegen ist wesentlich umstrittener, geht es doch mit einer flexiblen Abstrahl­charakteristik der 5G-Sender einher, was mit den hiesigen Strahlenschutzgesetzen kollidiert. Dabei nutzt Beam­forming lediglich das Funkspektrum effizienter, da es weit entfernten 5G-Nutzern einen schmalen, aber längeren Funkstrahl bereitstellt, während nahe 5G-Nutzer einen breiteren mit mehr Bandbreite erhalten. Diese Nutzer können Menschen, aber auch lebensnotwendige Maschinen oder Messwerterfasser wie Felssturz- oder Lawinenmelder sein. Aber auch 5G-Nutzer in Rand- oder Bergregionen werden dank Beamforming deutlich besser erreicht. Bisher waren dazu langsame, teure und anfällige Freileitungen oder verzögerungsträchtige Satellitenanbindungen notwendig.
Lange erwartet, am 23. Februar 2021 aber endlich eingetroffen ist die ergänzte Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU), die Kantone und Gemeinden Klarheit geben soll, wie die Strahlung adaptiver Antennen zu berechnen ist. Berücksichtigt werden sowohl der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung als auch die Interessen der Mobilfunknetznutzenden. Damit wird der Ausbau des 5G- Netzes mit adaptiven Antennen unter Einhaltung der heutigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen endlich ermöglicht (https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektro­ smog/mitteilungen.msg-id-82401.html). Diese werden auch weiterhin vollumfänglich eingehalten und die 5G-Standorte mit einem Korrekturfaktor belegt, der die be­sonderen Gegebenheiten variabler Sendeleistungen und Strahlformen (sogenannte «Beams») berücksichtigt.



Das könnte Sie auch interessieren