Computerworld vor 30 Jahren 26.12.2018, 14:00 Uhr

Aufs Papier genadelt

Der Nadeldrucker-Erfinder Centronics trat 1988 ab. Dennoch wurde Computerworld nicht müde, über Innovationen bei den Geräten zu berichten. Und das Geschäft sollte sich als nachhaltig erweisen: Noch 30 Jahre später nadeln die Drucker Informationen aufs Papier.
Mit «Je mehr Nadeln, desto komfortabler» überschrieb Epson die Annonce für Nadeldrucker
(Quelle: Epson)
Das Jahr 1988 markierte das Ende der Firma Centronics. Das damals fast volljährige US-amerikanische Unternehmen kaufte den Haushaltswarenhersteller Ekco und übernahm auch gleich noch den Firmennamen. In der Computerhistorie hatte sich Centronics jedoch durch zwei Entwicklungen unsterblich gemacht: Die gleichnamige Parallelschnittstelle und den ersten Nadeldrucker der Welt. Der Centronics 101 wurde 1970 lanciert und war ein echtes Ungetüm: 70 Zentimeter breit, 50 Zentimeter tief und 30 Zentimeter hoch. Er brachte über 70 Kilo auf die Waage, inklusive Holzverpackung sogar 90 Kilo. Immerhin druckte er schon 165 Zeichen pro Sekunde, unterstützte allerdings nur 26 Grossbuchstaben, 26 Sonderzeichen und 10 Ziffern. Bis zu drei Durchschläge waren möglich. Der Printer wurde – natürlich – über eine Centronics-Schnittstelle an den Computer angeschlossen.

Nadelgedruckte Passagierlisten

Sowohl die Schnittstelle als auch die Nadeldrucktechnologie sollten die Firma Centronics um Jahrzehnte überdauern. Noch 1988 war beides verbreitet in Schweizer Büros. Nadeldrucker waren wesentlich günstiger in Anschaffung und Betrieb als die noch jungen Laser- oder Tintenstrahlgeräte. Und zuverlässiger. Schon damals waren an den Gates des Basler, Genfer und des Zürcher Flughafens Nadeldrucker in Betrieb, um die Passagierlisten zu erstellen. Sie werden heute noch für den gleichen Zweck eingesetzt. Denn Passagierlisten erfüllen nicht erst seit den Ereignissen des 11. Septembers 2001 gleich mehrere Funktionen.
Sie dienen den Sicherheitsbehörden zur «Terrorabwehr» und den Fluggesellschaften zur Kontrolle, wer an Bord ist, um bei einem Unfall die Angehörigen informieren zu können. Sie müssen laut Gesetz innerhalb von zwei Stunden Gewissheit haben, ob ein Fluggast umgekommen ist. Weiter fordert das Staatsekretariat für Migration SEM die Listen für bestimmte Flugstrecken an, um Personen mit Einreiseverbot oder ohne Reisedokumente habhaft zu werden. Auch Flüge an Destinationen wie Abu Dhabi, Doha, Saõ Paulo, Peking und Shanghai sind davon betroffen.
Auf den Listen selbst stehen persönliche Informationen über jeden Passagier: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Ausweisnummer plus Nationalität, Name und Telefonnummer der Kontaktperson sowie teilweise eine Visanummer. Für Flüge an bestimmte Destinationen müssen auch Heimatadresse und Kreditkartennummer auf die Liste gedruckt werden. Die Daten stammen aus dem Passenger Name Record (PNR), in dem weitere Informationen wie Buchungs- und Tarifdetails oder Speisenwünsche gespeichert sind. Über den Umgang mit dem PNR gab es in den vergangenen Jahren viele Diskussionen, denn insbesondere US-Behörden fordern unbeschränkten Zugriff.
Die Passagierlisten sind seit dem Anfang der 1990er-Jahre vorgeschrieben, unter anderem aufgrund des US-Bundesgesetzes zur Datenerfassung von Fluggesellschaften. Die EU beugt sich diesen Vorschriften, die Schweiz auch. Ausserdem haben die europäischen Staaten noch eigene Richtlinien für den Umgang mit den PNRs, etwa das SEM.



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