24.11.2006, 11:13 Uhr

Biometrische Daten brauchen besonderen Schutz

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, schränkt die Verwendung von Biometrie ein.
Die Sport- und Freizeitanlagen Schaffhausen (KSS) haben im Januar 2005 ein biometrisches System zur Zugangskontrolle eingeführt. Um die Anlagen zu betreten, müssen Kunden ihre Karte in ein Lesegerät stecken und ihren Fingerabdruck scannen lassen. Der EDÖB hat nun entdeckt, dass das Zugangssystem nicht datenschutzkonform ist. Thür will, dass die Daten nicht mehr zentral, sondern auf einer Smartcard gespeichert werden, die im Besitz des Abonnenten bleibt. Zudem müssen die KSS eine kostengleiche Alternative für Kunden anbieten, die ihre Daten nicht biometrisch erfassen lassen wollen. Zudem sollen Löschfristen für Kundeninformationen und Templates eingeführt werden. Auch die Transaktionsdaten sollen anonymisiert werden. Das KSS habe sein System nun den Vorgaben des EDÖB angepasst. Thür sieht diese Empfehlungen als richtungsweisend für alle biometrischen Zugangssysteme im Freizeitbereich.
Alina Huber



Das könnte Sie auch interessieren