Bund 26.08.2020, 14:39 Uhr

Verzögerungen beim Nachrichtendienstgesetz

Das VBS erhält vom Bundesrat mehr Zeit für den Vernehmlassungsentwurf zum Nachrichtendienstgesetz. Der entsprechende Auftrag wurde bis Ende 2021 verlängert.
Für den Vernehmlassungsentwurf für das Nachrichtendienstgesetz wird mehr Zeit eingeräumt
(Quelle: Jens Stark/NMGZ)
Der Bundesrat hat am Mittwoch den Auftrag an das Verteidigungsdepartement VBS für einen Vernehmlassungsentwurf zum Nachrichtendienstgesetz bis Ende 2021 verlängert. Es sollen auch Forderungen der Aufsichtsbehörden zu den Datensammlungen des Nachrichtendienstes (NDB) in die Revision einfliessen.
Die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst des Bundes (AB-ND) ortet Verbesserungspotenzial in der Datenbearbeitung. Heute würden gelegentlich zu viele Daten zu lange aufbewahrt oder Berichte unsorgfältig verfasst. Die Organisation und Prozesse müssten hinterfragt werden, schrieb die AB-ND in ihrem zweiten Tätigkeitsbericht im März 2020. 
Der NDB müsse transparent erklären können, welche Informationen zu Personen weshalb in seinen Datenbanken gesammelt und verwendet würden. Das sei heute zu wenig der Fall. 
Zu ähnlichen Schlüssen war Ende Januar bereits die parlamentarische Oberaufsicht, die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der Eidgenössischen Räte, gekommen. Der NDB habe gegen das Gesetz verstossen, indem er unter anderem tausende nicht benötigte Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von Internetseiten sammelte. 
Nach Ansicht der GPDel gelten öffentlich zugänglichen Informationen als personenbezogene Daten, weil eine Freitextsuche möglich ist. Im Zusammenhang mit politischen Aktivitäten dürfen solche nur gesammelt werden, wenn etwa der Verdacht auf Terrorismus, gewalttätigen Extremismus oder Spionage besteht. Das Bundesamt für Justiz hatte die Kritik der GPDel bestätigt. 
Die übrigen Inhalte der Revision bleiben unverändert. Nebst formellen Korrekturen wird geprüft, ob die Notwendigkeit von genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen auch im Bereich Gewaltextremismus notwendig sind. Bisher sind Massnahmen wie die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke zur Aufklärung von Gewaltextremismus ausgeschlossen.   Der Bundesrat hatte das VBS 2019 beauftragt, bis im Sommer 2020 einen Vernehmlassungsentwurf dazu vorzulegen.



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