Angst vor parlamentarischem Kontrollverlust 21.02.2018, 08:33 Uhr

Nationalratskommission gegen Informationssicherheitsgesetz

Die zuständige Nationalratskommission lehnt ein geplantes Informationssicherheitsgesetz ab. Begründung: Das Gesetz könne zu einem zu komplexen Schutzapparat führen.
(Quelle: pd)
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK) stellt sich gegen ein Gesetz, mit dem die Sicherheit von Informationen in der Bundesverwaltung verbessert werden soll. Sie ist auf einen früheren Entscheid zurückgekommen.
An ihrer letzten Sitzung hatte sich die Kommission im Grundsatz für das Gesetz ausgesprochen. Sie beauftragte das Verteidigungsdepartement aber, ihr eine genauere Abschätzung der finanziellen und personellen Auswirkungen vorzulegen.
Gestützt auf diese Informationen beantragt die Kommission ihrem Rat nun mit 16 zu 9 Stimmen, nicht auf das Gesetz einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Mehrheit ist der Auffassung, mit dem Gesetz würde «ein zu grosser und zu komplexer Informationsschutzapparat aufgebaut, der eine Eigendynamik entfalten und sich zunehmend der Kontrolle des Parlaments entziehen könnte».
Erkannte Probleme sollten im Rahmen bestehender Gesetze und mit einer besseren bundesinternen Koordination gelöst werden, fordern die Gegner. Sie bemängeln insbesondere, dass nur grobe Kostenschätzungen vorliegen.

Keine Einwände im Ständerat

Folgt der Nationalrat seiner Kommission und tritt nicht auf das Informationssicherheitsgesetz ein, geht die Vorlage zurück an den Ständerat. Dieser hatte das Gesetz ohne Gegenstimme angenommen.
Verteidigungsminister Guy Parmelin stellte fest, das Gesetz sei wichtig, aber politisch wenig interessant. Es schaffe einen Mindeststandard.
Heute finden sich die rechtlichen Grundlagen verstreut in verschiedenen Erlassen. Mit dem neuen Gesetz soll ein einheitlicher Rahmen für alle Bundesbehörden geschaffen werden. Der bisher grösste bekannte Hacker-Angriff betraf den bundeseigenen Rüstungskonzern Ruag. Das neue Gesetz enthält nun Grundsätze zum Schutz von Informationssystemen. Daneben sind organisatorische Massnahmen vorgesehen.
Unbestritten war im Ständerat auch eine Ergänzung, welche die vorberatende Ständeratskommission vorgeschlagen hatte. Demnach sollen die Behörden künftig die AHV-Nummer systematisch als Personenidentifikator verwenden dürfen.



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