Dienst ÜPF 24.03.2021, 06:53 Uhr

Leichte Zunahme der Überwachungsmassnahmen im Jahr 2020

Weniger Echtzeitüberwachungen, mehr rückwirkende Überwachungsmassnahmen: im Jahr 2020 haben der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und die Strafverfolgungsbehörden insgesamt rund 400 Überwachungsmassnahmen mehr angeordnet als im Vorjahr.
(Quelle: Tumisu/Pixabay)
Nach einem leichten Anstieg im Jahr 2019 wurde auch 2020 mit insgesamt 9085 Überwachungsmassnahmen etwas mehr überwacht als im Vorjahr (8666 Massnahmen). Diese teilte der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) am Dienstag mit. Der ÜPF erhält die Aufträge von NDB und Strafverfolgungsbehörden. 
Während die Echtzeit-Überwachung wie das Abhören von Telefonaten oder das Mitlesen von E-Mails auch 2020 weiter rückläufig waren (-133), stiegen die rückwirkenden Überwachungen von 6550 im Vorjahr auf 7071. Dabei geht es um Verbindungsnachweise, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. 
Die insgesamt knapp 9100 Massnahmen verteilten sich 2020 auf 1296 Echtzeitüberwachungen (2019: 1429), 4414 rückwirkende Überwachungen (2019: 4823), 692 Notsuchen (2019: 663), 26 Fahndungen nach entflohenen Häftlingen (2019: 24) sowie 2657 Antennensuchläufen (2019: 1727). 

Staatstrojaner gegen kriminelle Organisationen 

Mit 107 praktisch stabil blieb der Einsatz von besonderen technischen Geräten (2019: 103 Einsätze von IMSI-Catchern) respektive Informatikprogrammen. Letztere, sogenannte Staatstrojaner, kamen 13 Mal zum Einsatz (2019: 12). 2019 waren Staatstrojaner erstmals überhaupt eingesetzt worden. Die meisten davon wurden 2020 gemäss Mitteilung bei der Überwachung krimineller Organisationen und von schweren Betäubungsmitteldelikten eingesetzt. 
52 Prozent aller Überwachungsmassnahmen galten der Aufklärung von schweren Vermögensdelikten, 20 Prozent betrafen schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BMG) und rund 9 Prozent strafbare Handlungen gegen Leib und Leben. Der Rest teilte sich auf diverse Delikte auf, darunter Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit und den öffentlichen Frieden. 
Überwachungsgesuche der Strafverfolgungsbehörden müssen von einem Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden. Der NDB braucht eine Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht. 
Anschliessend muss eine Freigabe durch den Vorsteher oder die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erfolgen. Das VBS konsultiert vorher das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).



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