Politik 24.05.2023, 13:51 Uhr

Ständeratskommission für 5G-Technik – aber mit jetzigen Grenzwerten

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats will, dass die Schweiz bei der Einführung von 5G vorwärtsmacht. Die vorsorglichen Anlagegrenzwerte sollen dabei aber nicht erhöht werden.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats will den Ausbau von 5G in der Schweiz vorantreiben
(Quelle: Archiv NMGZ)
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) findet es wichtig, dass die Schweiz vorwärtsmacht bei der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards. Für sie dürfen aber die vorsorglichen Anlagegrenzwerte nicht erhöht werden.
Bei der Beratung einer Motion zum Aufbau des 5G-Netzes hat deshalb die Kommission beschlossen, einen entsprechenden Passus in den Vorstosstext aufzunehmen. Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Motion stammt von der FDP-Fraktion.
Sie soll auf politischer Ebene die Grundlagen schaffen, damit die Mobilfunkanbieter bis 2024 «ein qualitativ hochwertiges nationales 5G-Netz zu möglichst geringen Kosten» aufbauen können, wie es im Text heisst. Der Nationalrat hat im Juni 2021 dem Vorstoss zugestimmt. Auch der Bundesrat befürwortet ihn.
Der Ständerat soll sich nun nach dem Willen der KVF-S ebenfalls zugunsten des Vorstosses aussprechen – aber eben mit dem zusätzlichen Passus hinsichtlich unveränderter Anlagegrenzwerte. Die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards erachtet die Ständeratskommission als «unerlässlich», um eine ausreichende Grundversorgung in der Telekommunikation auch in Zukunft sicherzustellen.



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