Mobilfunkantennen-Streit 05.08.2022, 13:07 Uhr

Salt gewinnt vor Bundesgericht

Der Handy-Anbieter Salt darf in Dübendorf eine Mobilfunkantenne neben einer Schule bauen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es lehnt eine Beschwerde des Lycée Français de Zurich ab, weil sämtliche Grenzwerte eingehalten werden.
Salt darf seine Mobilfunkantenne neben der französischen Schule bauen. Laut dem Bundesgericht werden die erlaubten Grenzwerte bezüglich Strahlung eingehalten
(Quelle: Unsplash/SeTh)
Der Handy-Anbieter Salt kann die geplante Mobilfunkantenne neben der französischen Schule in Dübendorf bauen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Schule abgewiesen.
Mobilfunkanlagen in unmittelbarer Nähe zu Schulen, Kindergärten und Altersheimen könnten zwar durchaus «ideelle Emissionen» haben, also störend wirken. Deshalb könnten Beschränkungen bei solchen Standorten durchaus gerechtfertigt sein, schreibt das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil.
Beim Fall der geplanten Dübendorfer Handy-Antenne neben dem Lycée Français de Zurich sieht das Bundesgericht jedoch keine solche Beschränkung angezeigt. Die Grenzwerte würden eingehalten. Für Kinder gebe es bundesrechtlich zudem keinen stärkeren Schutz vor nichtionisierender Strahlung als für Erwachsene.
Salt kann die Antenne somit definitiv bauen. Die Schule muss dafür, weil sie den Prozess verloren hat, die Gerichtskosten tragen. Zuvor hatten bereits die Stadt Dübendorf sowie das Verwaltungsgericht zugunsten des Mobilfunkanbieters entschieden.
Die französische Schule mit rund 1000 Kindern hatte verlangt, die Antenne weiter weg von ihrem Standort zu bauen. Die 50 Meter seien definitiv zu nah. Dafür lancierten besorgte Eltern auch eine Petition, die von knapp 1500 Personen unterschrieben wurde. Auf den Rechtsstreit hatte die Petition aber keinen Einfluss.



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