SwissCovid App ab 25. Juni für alle Schweizer verfügbar

Wie funktioniert die SwissCovid App?

Installieren Sie die SwissCovid App auf Ihr Apple- oder Android-Mobiltelefon. Danach müssen Sie nichts weiter tun, als das Mobiltelefon bei eingeschalteter Bluetooth-Funktion bei sich zu haben. Das Mobiltelefon sendet dann über Bluetooth verschlüsselte IDs, sogenannte Prüfsummen aus. Das sind lange, zufällige Zeichenketten. Nach zwei Wochen werden alle Prüfsummen automatisch vom Gerät gelöscht.
Die App misst anonym die Zeitdauer und den Abstand zu anderen Mobiltelefonen. Sie zeichnet auf, wenn ein enger Kontakt bestand (näher als 1,5 Meter und insgesamt über einen Tag länger als 15 Minuten). Dann nämlich besteht die Möglichkeit, dass das Virus übertragen wurde.

So erfolgt die Meldung

Wird eine SwissCovid App-Nutzerin oder ein -Nutzer positiv auf das Coronavirus getestet, erhält diese Person von den kantonalen Behörden einen Code (Covidcode). Nur mit diesem Code kann sie die Benachrichtigungsfunktion in ihrer App aktivieren. Dadurch warnt sie andere App-Nutzerinnen/-Nutzer, mit der sie während der Ansteckungsphase (zwei Tage vor Ausbruch der Krankheitssymptome) in engem Kontakt stand. Mit Eingabe des Codes erfolgt die Benachrichtigung an diese automatisch und anonym.
Die benachrichtigen Personen können die in der App genannte Infoline anrufen und die weiteren Schritte abklären. Die Privatsphäre wird dabei jederzeit gewahrt. Hat eine benachrichtigte Person bereits Krankheitssymptome, sollte sie zu Hause bleiben, den Kontakt zu anderen Menschen meiden, den Coronavirus-Check machen oder ihre Ärztin/ihren Arzt anrufen.
Durch dieses solidarische Verhalten können wir alle helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.

Schutz der Persönlichkeit

Daten, welche die SwissCovid App sammelt, speichert sie einzig lokal auf dem eigenen Mobiltelefon. Sie sendet keine Personen- oder Ortungsdaten an zentrale Speicherorte oder Server. Daher kann niemand rekonstruieren, mit welcher Person man Kontakt gehabt hatte und wo der Kontakt stattfand. Wenn die Coronavirus-Krise überstanden ist, oder falls sich die App als wirkungslos erweisen sollte, wird das System abgestellt.

Rechtliche Grundlagen

Damit die SwissCovid App lanciert werden kann, musste das Epidemiengesetz angepasst werden. Der Bundesrat hat dem Parlament eine entsprechende Vorlage vorgelegt. In der Juni-Session hat es den gesetzlichen Grundlagen zur App zugestimmt und den Gesetzesentwurf nur geringfügig angepasst. Er stützt sich auf das Datenschutzgesetz und regelt Organisation, Betrieb, bearbeitete Daten und Nutzung der App. Das Parlament hat der Gesetzänderung am 19. Juni 2020 zugestimmt.

Bei Meldung sich kostenlos testen lassen

Personen sollen sich gemäss dem Parlamentsbeschluss kostenlos testen lassen können, wenn sie via SwissCovid App eine Meldung erhalten, dass sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten.

Entschädigung Lohnausfall bei Quarantäne

Personen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die SwissCovid App in Quarantäne begeben, erhalten eine Erwerbsausfallentschädigung. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Zeugnis.

Sicherheitstest

IT-Fachleute und verschiedene Personengruppen haben die Funktionsweise und die Datensicherheit der SwissCovid App während einer Pilotphase umfassend getestet. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) hat die Testergebnisse entgegengenommen und die nötigen Anpassungen der App veranlasst.
Informationen zum Sicherheits-Test des SwissCovid-Systems (Public Security Test «SwissCovid Proximity Tracing System») finden Sie auf der Webseite des NCSC/MELANI.



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