20.04.2004, 00:00 Uhr

Digitale Rechteverwaltung in der EU

Die EU stellt sich auf den Standpunkt, dass vor dem Einsatz von Systemen des Digital Rights Management (DRM) deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschlie?lich der Verbraucher, gewährleistet sein muss.
In einer Mitteilung stellt die Europäische Kommission überdies fest, dass zunehmend der Binnenmarkt den Rahmen für die Wahrnehmung und die Nutzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten bildet: Im digitalen Umfeld ist bereits per definitionem eine grenzüberschreitende Rechtewahrnehmung möglich, aber auch die Gewährung von Lizenzen für eine analoge Nutzung ist mehr und mehr grenzüberschreitend ausgerichtet. Die Kommission wird nun unverzüglich eine Konsultation einleiten, die an die im Jahr 2002 abgeschlossene Sondierung anschliesst und sich insbesondere mit den Punkten beschäftigt, die in einer Rechtsvorschrift über die kollektive Rechtewahrnehmung geregelt werden sollten.



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