Provider-Auskünfte
27.06.2018, 12:41 Uhr

Init7 wehrt sich gegen neue Büpf-Tarife

Seit der Revision des Bundesgesetzes für Überwachung von Post- und Fernmeldewesen zahlt der Bund den Telecom-Anbietern nur noch drei statt 250 Franken pro Auskunft. Dagegen wehrt sich der Provider Init7 nun vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Init7 hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht
(Quelle: Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen)
Der Winterthurer Provider Init7 hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen tiefere BÜPF-Tarife eingereicht. Denn mit der Revision des Bundesgesetzes für Überwachung von Post- und Fernmeldewesen sei nebst der erweiterten Überwachung der Bevölkerung auch ein neues Tarifmodell zur Entschädigung der Telekommunikations-Anbieter eingeführt worden, heisst es in einer Mitteilung des Unternehmens. So werden Provider für ihre Auskünfte aus den für sechs Monate aufzubewahrenden Vorratsdaten nach dem neuen Gesetz vom Bund nur noch mit drei Franken entschädigt. Nach altem Recht sei die Entschädigung auf «aufwandgerechte» 250 Franken pro Auskunft gekommen, heisst es im Communiqué des Providers.
Eine Auskunft wird gemäss Init7 jeweils durch das ISC-EJPD (Informatik Service Center des Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD) auf Begehren der Strafverfolgung vom Provider verlangt. Die Provider müssten dabei angeben, welchem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse gehörte. Die Anfrage könne einen beliebigen Zeitpunkt der letzten 6 Monate betreffen. «Aufgrund der dynamischen und automatisierten Verteilung der Adressen muss jeweils ein System-Engineer die korrekte Log-Datei heraussuchen, entkomprimieren und aus Tausenden von Einträgen die Anfrage dem betroffenen Kunden zuordnen», erklärt der Provider den Vorgang. Der administrative Prozess des ISC-EJPD erfolge manuell per PDF-Datei und Email oder Fax. Weiter müsse der Provider diese Auskunft gemäss Verordnung innert 48 Stunden liefern.
Nach Ansicht von Init7 habe der bisherige Tarif von 250 Franken dem tatsächlichen Aufwand der Provider zur Bearbeitung einer BÜPF-Anfrage entsprochen. «Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesrat ohne Begründung von den Providern verlangt, dieselbe Arbeit neu für nur drei Franken zu erledigen.» Und weiter: «Telekommunikations-Anbieter sind nicht Hilfspolizisten, und adäquate Tarife haben den Effekt, dass die Zahl der BÜPF-Auskünfte nicht überbordet», so das Fazit des Winterthurer Providers.



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