Computerworld vor 30 Jahren 19.12.2022, 06:15 Uhr

Die erste Schweizer Digitalbehörde

Mit dem Bundesamt für Kommunikation wurde 1992 die erste Digital­behörde der Schweiz gegründet. In Biel wurde über das revidierte Fernmeldegesetz gewacht, ebenso wurden Modems geprüft, berichtete Computerworld.
Das Bundesamt für Kommunikation Bakom wurde 1992 gegründet
(Quelle: Bundesamt für Kommunikation, Bakom)
Schon bald nach dem Gründungstag am 1. April 1992 sollte sowohl den Mitarbeitenden des Bundesamts für Kommunikation Bakom als auch der Schweizer EDV-Branche klar werden, dass es sich bei der neuen Behörde um einen Aprilscherz handelte. Denn die Beamten an der Bieler Zukunftsstrasse und die EDV-Firmen bekamen alle Hände voll zu tun. Parallel zur Installation des Bakom war das Fernmeldegesetz erstmals revidiert worden. Das dahin gültige «Bundesgesetz betreffend den Telegrafen- und Telefonverkehr» war seit 1923 in Kraft und wurde 1992 an die neue Realität angepasst: die Verschmelzung des Fernmeldenetzes mit dem Computer.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Mai 1992 begann zudem das PTT-Monopol zu bröckeln: Konsumentinnen und Konsumenten hatten die Wahl bei Telefonapparaten. Diese konnten bei der PTT oder im freien Handel erworben werden. Gleiches galt für die Telefonzentralen, die ebenfalls entweder bei privaten Unternehmen oder bei der PTT bezogen werden konnten. Weiter durften Dritte im Wettbewerb mit den PTT-Betrieben auf Mietleitungen selbstständig Datenübermittlungsdienste anbieten. Über alle Neuerungen hatten das Bakom zu wachen. Eine Mammutaufgabe, wie sich noch 1992 herausstellen sollte.

Telefon und Internet sponsoren Post

Das Amt musste sich zwar nicht um die Netzinfrastruktur und die Telefondienste zu kümmern, denn beide blieben im PTT-Monopol. Schon in den ersten Monaten stellte sich allerdings heraus, dass die PTT nicht gewillt war, ihre letzte Bastion kampflos aufzugeben. Das im revidierten Gesetz festgeschriebene Fernmeldemonopol könne nach Aussage des helvetischen Preisüberwachers Odilo Guntern (CVP) «möglicherweise» dazu führen, dass die Netzkapazitäten der PTT zu einem Flaschenhals im wachsenden Datenverkehr würden. Dieses Problem werde nach Gunterns Auffassung noch verschärft durch die damalige Praxis der spartenübergreifenden Mischrechnung. «Sollte nämlich das Fernmeldedepartement wie bisher unrentable Sparten quersubventionieren, kann es seine Finanzkraft nicht in ausreichendem Masse dazu verwenden, die notwendigen Mittel für die Netzinfrastruktur der computergestützten Informations- und Kommunikationstechnologie bereitzustellen», liess sich der Preisüberwacher von Computerworld zitieren. 
Für ihn sei es fraglich, inwiefern diese Praxis überhaupt mit dem neuen Fernmeldegesetz vereinbar sei. Denn das Gesetz halte die PTT dazu an, die verbleibenden Monopolleistungen preiswert anzubieten und die übrigen Leistungen nicht aus Monopolerträgen zu verbilligen. Nur wenn die Mischrechnung aufgehoben werde, sei sichergestellt, «dass der Postbereich nicht die künftig notwendige Investitionspolitik des Telekombereichs behindern wird».



Das könnte Sie auch interessieren