Gesellschaft 11.12.2017, 11:30 Uhr

Trotz Datenschutzbedenken: Grundbuch verwendet AHV-Nummer zur Identifizierung

Der Bundesrat will die AHV-Nummer nutzen, um Grundeigentümer eindeutig identifizieren zu können. Trotz Bedenken wegen des Datenschutzes stimmten die Räte nun dieser Lösung zu.
(Quelle: Kurious/Pixabay)
Das Grundbuch gibt Auskunft über das Eigentum an Grundstücken. Daher müssen die Berechtigten eindeutig identifiziert werden können. Nach anfänglicher Skepsis sind die Räte nun doch damit einverstanden, dafür die AHV-Nummer zu verwenden. Der Bundesrat hatte diesen Vorschlag eingebracht, die Räte äusserten jedoch Bedenken wegen des Datenschutzes. Auch das Gutachten eines ETH-Professors zeigte Risiken auf, die mit der Verwendung der 13-stelligen AHV-Nummer als eindeutigem Identifikator von Personen in der Schweiz einhergehen. Datenschützer forderten ebenfalls den Verzicht auf die Verwendung der AHV-Nummer als Identifikation. Deswegen verlangte der Nationalrat vom Bundesrat Alternativen.

In der Folge erarbeitete der Ständerat gleich selber eine Lösung. Statt die AHV-Nummer zu verwenden, wollte die kleine Kammer eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen. Mit deren Hilfe sollen Personen im Grundbuch eindeutig identifiziert werden können. Damit waren aber die Kantone nicht einverstanden. Auch die Datenschützer sahen keinen Mehrwert. Der Nationalrat erklärte sich daher mit der Lösung des Bundesrats einverstanden.

Am Donnerstag lenkte nun auch der Ständerat ein – mit 30 zu 13 Stimmen. Nur noch eine Minderheit setzte sich für den so genannten sektoriellen Personenidentifikator ein. Es gebe keinen Anlass, die Lösung so rasch über Bord zu werfen, sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Mit der E-ID kämen nächstes Jahr alle Fragen in dem Zusammenhang ohnehin aufs Tapet. Robert Cramer (Grüne/GE) warnte vor einer einheitlichen Identifikationsnummer. Bald könne man auf einen Knopfdruck alles über eine Person erfahren – von Vorstrafen bis hin zu den Steuerdaten. Die Mehrheit hatte jedoch keine Einwände mehr gegen die Verwendung der AHV-Nummer. Zu den wichtigsten Argumenten gehörte, dass diese dezentral in den Kantonen verwaltet wird. Eine spezielle Identifikationsnummer würde zentral gespeichert und wäre damit auch anfälliger für Missbrauch.

Bereits früher geeinigt hatten sich die Räte über die Modernisierung des Zivilstandsregisters. Das elektronische Register «Infostar» wird künftig vom Bund betrieben. Ein zentrales Personen-Informationssystem erlaubt eine bessere elektronische Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von einfacheren und kostengünstigeren Abläufen der Verwaltung profitieren. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.


Das könnte Sie auch interessieren