Datenschutz 03.06.2020, 17:33 Uhr

Ständerat schlägt bei Datenbearbeitungsregeln neuen Kompromiss vor

Der Ständerat will bei der automatisierten Bearbeitung von Personendaten weniger strenge Regeln für Unternehmen verankern. Mit seinem Entscheid kommt er dem Nationalrat beim neuen Datenschutzgesetz entgegen.
(Quelle: Pixabay)
Am Dienstag hat der Ständerat die Vorlage zum neuen Datenschutzgesetz zum zweiten Mal beraten. Deren Ziel ist es, das Datenschutzgesetz und damit einhergehende Erlasse so zu ändern, dass die Regeln mit jenen der EU kompatibel sind. Ansonsten drohen den Schweizer Unternehmen künftig Nachteile.
Grosser Streitpunkt ist das Profiling, einer der Kernpunkte der Totalrevision. Damit ist die automatisierte Bearbeitung von Personendaten gemeint, mit der bestimmte Aspekte einer Person bewertet werden sollen. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.
Der Bundesrat wollte diese Art der Datenbearbeitung an strengere Bedingungen knüpfen, was der Nationalrat in seiner ersten Beratung im Herbst ablehnte. Seither ringen die Räte um eine mehrheitsfähige Lösung.

Folgen unterschiedlich beurteilt

Die kleine Kammer hat nun einem Kompromissvorschlag ihrer Staatspolitischen Kommission zugestimmt. Wenn Unternehmen Daten von Personen sammeln, sollen sie sich nur dann an verschärfte Vorschriften halten müssen, wenn mit der Datenverknüpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden können.
Der Entscheid fiel mit 39 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Bestimmung habe den Vorteil, dass sie sich an der Definition des Persönlichkeitsprofils im geltenden Recht orientiere, sagte Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI). So werde Rechtssicherheit geschaffen.
Eine Minderheit um Ruedi Noser (FDP/ZH) wollte dem Nationalrat folgen. Demnach sollen verschärfte Bestimmungen nur gelten, wenn als Resultat von Profiling besonders schützenswerte Personendaten entstehen. Der Mehrheitsvorschlag führt laut Noser zu einem faktischen Verbot von Profiling.

Umstrittene Frist für Bonitätsprüfungen

Die zweite verbleibende Differenz zwischen National- und Ständerat betrifft die Bonitätsprüfungen. Der Nationalrat möchte, dass Personendaten über zehn Jahre zurückverfolgt werden dürfen, um die Kreditwürdigkeit einer Person abzuschätzen. Der Ständerat möchte diesen Zeitraum wie der Bundesrat auf fünf Jahre beschränken. Den Entscheid fällte die kleine Kammer mit 25 zu 17 Stimmen.
Bei der dritten Differenz geht es um die Definition der genetischen Daten. Der Nationalrat möchte diesen Begriff mit dem Nebensatz definieren, wonach solche Daten eine natürliche Person eindeutig identifizieren. Ständerat und Bundesrat sind gegen die Präzisierung, weil diese aus ihrer Sicht nicht mit dem EU-Schutzniveau vereinbar wäre.

Richtungsweisender Entscheid

Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession zum dritten Mal mit dem neuen Datenschutzgesetz befassen. Die Zeit drängt: Die Schweiz möchte, dass die EU ihr Datenschutzgesetz als gleichwertig anerkennt. Voraussichtlich in den nächsten Tagen fällt die EU-Kommission einen Entscheid.
Er dürfte die neusten Entwicklungen der Parlamentsdebatte berücksichtigen. «Nach unserer Ansicht wird damit ein dem europäischen Datenschutzstandard angemessenes Schutzniveau gewährleistet», heisst es von Seiten des Bundesamts für Justiz. Verlöre die Schweiz wider Erwarten die Äquivalenz, würde dies für die Unternehmen einen deutlichen administrativen Mehraufwand bedeuten. Ausserdem könnten Wettbewerbsnachteile entstehen.



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