13.12.2013, 16:53 Uhr

Neue Regeln für E-Voting

Der Bundesrat hat entschieden, dass ab Januar 2014 erhöhte Sicherheitsanforderungen für E-Voting gelten sollen.
Kantone, die mehr E-Voter für ihre Versuche wollen, müssen ihre Systeme anpassen
Bisher dürfen maximal 10 Prozent der eidgenössischen Stimmberechtigten online abstimmen. Für Kantone, die bereits E-Voting anbieten, bisher kein Problem. Bei der letzten eidgenössischen Abstimmung waren nur und 3 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats als  «E-Voter» zugelassen. Trotzdem hat der Bundesrat heute verschrfte Bedingungen formuliert, an die sich Kantone halten müssen, sollten sie die 10 Prozent erhöhen wollen. Im Kern der neuen Bestimmungen steht die Verifizierbarkeit. Die Systeme müssen so angepasst werden, dass Stimmende zuverlässig kontrollieren können, ob ihre Stimme das System unverändert erreicht, sagt der Bundesrat. Auch bei der Kontrolle dieser neuen Sicherheitsanforderungen gibt es Änderungen. Konkret muss die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen künftig durch spezialisierte, externe Stellen bestätigt werden. Diese Kontrollen sollen durch Stellen durchgeführt werden, die vom Bund akkreditiert sind. 

Schrittweise Erhöhung

Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können die Kantone die Zahl der Stimmberechtigten, die an den Versuchen teilnehmen dürfen, schrittweise erhöhen. Im Rahmen einer ersten Ausbauetappe ist es möglich, bis zu 50 Prozent des kantonalen Elektorats zuzulassen, maximal aber 30 Prozent der gesamtschweizerisch Stimmberechtigten. Die zweite Ausbauetappe erlaubt es, dass alle Stimmberechtigten im betreffenden Kanton elektronisch abstimmen und wählen können. Zusätzlich hat der Bundesrat entschieden, ein Bewilligungsverfahren für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe einzuführen. Künftig wird es eine Grundbewilligung für die Dauer von 1-2 Jahren geben, pro Urnengang prüft die Bundeskanzlei jedoch zusätzlich, ob die Voraussetzungen für einen Versuch erfüllt sind. Massnahmen zur Verifizierbarkeit kündete der Bundesrat bereits im Juni in seinem dritten Bericht zu Vote lectronique an, die heutige vorgestellte Verordnung regelt die Details.



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