08.04.2004, 00:00 Uhr

Kosten einer Überwachung

Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die Gebühren und Entschädigungenfür die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs verabschiedet.
Die Verordnungregelt die Kosten, welche die Strafverfolgungsbehörden für die Anordnung vonÜberwachungsmassnahmen den Fernmeldedienstanbieterinnen beziehungsweise der zuständigenBundesbehörde (Dienst für Besondere Aufgaben) zu bezahlen haben.Kernstück der neuen Verordnung bildet eine Pauschalierung derAbrechnungen und eine Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens zwischenStrafverfolgungsbehörden, Dienst für Besondere Aufgaben undFernmeldedienstanbieterinnen. Dank der neuen Überwachungstechnologien undder vereinfachten Abrechnung können die jährlichen, von denStrafverfolgungsbehörden zu entrichtenden Beträge für dieÜberwachungsmassnahmen um gut 20 Prozent gesenkt werden.



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